Die mitreisende Ehefrau konnte natürlich ganz genau bestätigen, dass die Skier im Urlaubsort ordnungsgemäß in den Bus verladen wurden. Nun verlangte der Reisegast umgehend Ersatz. Den entstandenen Schaden bezifferte er mit 800 Euro. Im Weiteren übergab der Reisegast einen Kaufbeleg, aus dem sich ergab, dass die Skier im Jahr 2013 zum Preis von 799,99 Euro erworben wurden. Nun fragt Marcel Mader an, ob er für den Verlust der Skier haftet und welchen Betrag er dem Reisegast notfalls erstatten muss.

Überlässt der Reisegast dem Busunternehmer im Rahmen der Busreise Gepäck, dann ist der Busunternehmer natürlich auch für das Gepäck verantwortlich und haftet immer dann, wenn mit dem Gepäck auf der Reise – quasi in seiner Obhut – irgendetwas passiert. Ob der Busunternehmer – der zugleich als Reiseveranstalter auftritt – seine Haftung gemäß § 23 PBefG insoweit ausschließen kann, als der Schaden 1.000 Euro übersteigt, muss vorliegend nicht erörtert werden, weil der geltend gemachte Schaden 1.000 Euro gerade nicht übersteigt. Marcel Mader wird daher grundsätzlich für den Schaden einzustehen haben. Die Frage ist nur, in welcher Höhe dies der Fall ist.

Die Haftung des Reiseveranstalters im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes von Reisegepäck entspricht vom Umfang her dem, was bei einem Schadensereignis eine entsprechende Versicherung zu leisten verspricht. Wenn es um Skier geht, so können diese entweder über eine herkömmliche Reisegepäckversicherung oder eine spezielle Ski- und Snowboardversicherung versichert werden. In beiden Fällen ersetzt die Versicherung im Schadensfall jedoch nicht den Kaufpreis, sondern den Zeitwert. Der Zeitwert kann mitunter erheblich vom Kaufpreis abweichen. Hierbei sind folgende Staffeln in der Branche üblich: 1 Jahr 100 %, 2 Jahre 80 %, 3 Jahre 60 %, 4 Jahre 30 %, 5 Jahre und älter 10 %. Hierbei kommt es auch nicht darauf an, ob der Ski häufig oder eher nur selten gefahren wurde. Aufgrund des rasanten „Markttempos“ in Hinblick auf Neuangebote verfällt der Wert des Skis auch dann, wenn er überhaupt nicht gefahren wurde. Legt man die üblichen Staffelsätze zugrunde, wäre für den Ski noch ein Zeitwert von 79,99 EUR zu erstatten. Ob man diesen Betrag aus Kulanzgründen noch etwas nach oben aufrundet, kommt auf die jeweiligen Umstände im Einzelfall an.n