Die Lockerungen der Corona-Beschränkungen wurden gestern (15. April 2020) daher zurückhaltend gewählt. Um Erfolge bei der Eindämmung der Corona-Pandemie nicht zu gefährden, soll sogar die Bewegungsfreiheit für Bewohner und Besucher von Regionen mit sehr hohen Infektionsraten weiter eingeschränkt werden können: Im Beschluss von Bund und Ländern ist von „Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität“ die Rede.
Grundsätzlich sollen die Beschränkungen bis 03. Mai beibehalten werden. Doch einige Länder kündigen bereits an, auch eigene Wege zu gehen. Die wesentlichen Änderungen beziehungsweise weiter geltende Beschränkungen:
Tourismus: Die Bürger sollen weiter auf private Reisen und Besuche von Verwandten verzichten. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung bleibt bestehen. Übernachtungsangebote im Inland sollen weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden – bis auf weiteres. Kleiner Lichtblick: In zwei Wochen, am 30. April, soll die Lage neu bewertet werden. Das trifft die Reise- und Tourismuswirtschaft – sie gehört ohnehin zu den am härtesten getroffenen Branchen. Der Deutschen Tourismusverband (DTV) befürchte angesichts des anhaltenden Reisestopps existenzielle Folgen für die Branche. „Es ist jetzt mit einer weiteren großen Stornierungswelle zu rechnen, die die Liquidität vieler Betriebe übersteigen wird. Das ausgefallene Ostergeschäft ist in weiten Teilen des Tourismus nicht mehr nachzuholen“, warnte der Verband.
Die weltweite Reisewarnung der Bundesregierung gilt bis Ende April. Das Auswärtige Amt muss entscheiden, ob es die Reisewarnung verlängert oder zumindest abschwächt. Diese Entscheidung steht noch aus. Es wird erwartet, dass zunächst Reisen innerhalb Deutschlands wieder möglich sein werden. Wann genau, ist offen. Reisen ins Ausland dürften erst später wieder machbar sein. Derzeit gelten in vielen Ländern weiterhin Einreisestopps für Ausländer. Das öffentliche Leben ist eingeschränkt, Hotels sind geschlossen.
Mallorca zum Beispiel glaubt erst im August an eine Rückkehr des Tourismus, wie der balearische Tourismusminister Iago Negueruela laut einem Bericht der „Mallorca Zeitung“ sagte. Und in den USA etwa wurde der Einreisestopp auf unbestimmte Zeit verlängert.
Großveranstaltungen: Sie bleiben gleich bis zum 31. August grundsätzlich untersagt. Betroffen sind größere Konzerte, Schützenfeste, Kirmes-Veranstaltungen – und Fußballspiele mit Zuschauern. Ob im Profi-Fußball Partien ohne Publikum möglich sind, ist noch offen. Dies sei „kein Thema“ gewesen, darüber müsse „man dann noch diskutieren“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. In der kommenden Woche, am 23. April, wollen die Clubs das weitere Vorgehen festlegen.
Gastronomie: Gastronomiebetriebe bleiben vorerst geschlossen – davon ausgenommen ist nur die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Geschlossen haben weiter auch Bars, Clubs, Diskos sowie Theater, Opern und Konzerthäuser. Merkel sagte, in Gaststätten seien Beschränkungen oder Mindestabstände zu anderen Personen nicht zu kontrollieren. „Zu der Frage, was passiert mit Gastronomie, Restaurants und Ähnlichem, können wir heute noch nichts sagen“, sagte die Kanzlerin: „Wir gehen mit kleinen Schritten voran und müssen jetzt schauen, wie sich das auswirkt.“ Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga forderte umgehend ein Rettungspaket. „Unsere Betriebe waren die ersten, die geschlossen wurden, und sind nun die letzten, die wieder öffnen dürfen“, kritisierte Dehoga.
Schulen: Bis Anfang Mai sollen die Schulen – mit Ausnahmen – grundsätzlich geschlossen bleiben. Der Regelschulbetrieb soll schrittweise ab dem 04. Mai wieder aufgenommen werden, zuerst mit Abschlussklassen und Schülern, die im kommenden Jahr vor Prüfungen stehen sowie den obersten Grundschulklassen. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen für Schüler, die jetzt vor dem Abschluss stehen, sind in den Schulen aber auch vor Anfang Mai schon unter strengen Auflagen möglich. Mehrere Bundesländer wollen davon Gebrauch machen. Auch nach hinten darf abgewichen werden: So will Bayern erst am 11. Mai die Schulen wieder schrittweise öffnen.
Öffnung von Geschäften: Um die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen, sollen ab Montag (20. April 2020) unter Auflagen Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Das gilt – unabhängig von der Verkaufsfläche – auch für Auto-, Fahrrad- und Buchhändler. Die Läden sollen Konzepte entwickeln, wie der Zutritt gesteuert, Hygieneauflagen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden können. Merkel sagte nach der Konferenz mit den Ministerpräsidenten, es solle eine „dosierte“ Öffnung des Publikumsverkehrs in den Innenstädten geben. Warum die Grenze bei 800 Quadratmetern liegt, blieb offen. Bayerns Regierungschef Markus Söder machte klar, er persönlich halte eine solche Verkaufsfläche für zu viel, Bayern werde dies überprüfen – es könnte hier also einen Flickenteppich geben.