Busunternehmer Xaver Hörmann
Busunternehmer Xaver Hörmann

Busunternehmer Xaver Hörmann aus Augsburg hat mit seinem Einspruch bei der Vergabekammer Südbayern gegen die geplante Ausschreibungspraxis des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbundes (AVV) offensichtlich Erfolg.

Wie Hörmanns Anwälte heute mitteilten, hätte die Vergabekammer deutlich gemacht,  dass sich der AVV „komplett außerhalb des Vergaberechts“ gestellt habe.

Der AVV hätte jetzt noch die Möglichkeit, sich an das Oberlandesgericht München zu wenden.

Worum geht es?

Im Prinzip wehrt sich Busunternehmer Hörmann dagegen, dass das, was mit dem novellierten Personenbeförderungsgesetz (PBefG) per 1. Januar 2013 erreicht wurde, durch die Hintertür wieder gekippt wird: Verkehre im ÖPNV müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden, das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit hat Vorrang vor staatlichem Handeln. Klartext: Direktvergabe statt Ausschreibung.

Stattdessen setzt der AVV nach hessischen Vorbild auf einen europaweiten Ausschreibungswettbewerb und will künftig als Aufgabenträger die Entwicklung der Verkehre selbst steuern. Die AVV schloss dazu mit Subunternehmern sogenannte Übergangsvereinbarungen, die auch Zahlungen an die Betreiber enthalten,  bis zum Jahr 2022, um die Unternehmen an den vollständigen Wettbewerb heranzuführen. Die Firma Hörmann hat diese Übergangsvereinbarung nicht unterzeichnet und am 23. Oktober 2014 bei der Vergabekammer Südbayern einen  Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Übergangsvereinbarung gestellt. Sollten, wie jetzt die Dinge liegen, die Übergangsvereinbarungen nicht anerkannt werden, hätte das nach Auffassung des AVV eine Ausschreibung aller AVV-Regionalbuslinien bereits zum 1. Januar 2016 zur Folge. Möglich wäre es aber auch, die im PBefG verankerte sogenannte „allgemeine Vorschrift“  (mit Ausgleichszahlungen) anzuwenden, die eigenwirtschaftlichen Verkehren den Vorrang gibt.