Bei Busunternehmer Rudi Raabe bewarb sich vor einiger Zeit ein Fahrer Namens Achim Aal. Auf ausdrücklichem Wunsch von Achim Aal soll kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden, auch solle die Arbeitsvergütung nicht ihm, sondern auf das Konto seiner Mutter überwiesen werden. Auf Nachfrage erklärte Achim Aal, hinter ihm wären einige Gläubiger her und er müsse sein Geld sichern. Dem Rudi Raabe kommt die Sache komisch vor und er fragt an, ob er von einer Einstellung lieber die Finger lassen solle.

In rechtlicher Sache ist es so, dass nicht zwingend ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden muss. Die gesetzliche Schriftform gilt nur für die Kündigung. Allerdings sieht das Nachweisgesetz vor, dass – sofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wird – die wesentlichen Konditionen des Arbeitsverhältnisses (Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung etc.) in einer Urkunde festgehalten werden müssen und diese zu unterschreiben ist. Von dieser Urkunde ist dem Arbeitnehmer eine Ausfertigung auszuhändigen.

Ob Achim Aal seine Ausfertigung in den Müll wirft, kann Rudi Raabe im Prinzip gleichgültig sein. Was Rudi Raabe auf jeden Fall machen muss, ist die Anmeldung von Achim Aal bei der Krankenkasse. Wenn Achim Aal das auch ablehnen sollte, müsste man zwingend von einer Einstellung absehen. Hinsichtlich der Arbeitsvergütung ist es so, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich das Bestimmungsrecht hat. Möchte Achim Aal die Arbeitsvergütung auf das Konto seiner Mutter überwiesen haben, ist das unkritisch. Dies gilt auch dann, wenn somit beispielsweise eine Kontopfändung umgangen werden soll. In der Praxis kommt das im Übrigen relativ häufig vor.

Allerdings „stinkt“ die Sache natürlich schon erheblich und lässt gewisse Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Bewerbers zu. Wenn es Rudi Raabe zulässt, dass mit seiner Hilfe der eine oder andere Gläubiger ausgetrickst wird, dann sollte sich Rudi Raabe nicht zu Tode wundern, wenn Achim Aal ähnliche Verhaltensweisen auch im Arbeitsverhältnis an den Tag legen wird. Im Übrigen sollte Rudi Raabe auch Folgendes bedenken: Selbst wenn von Achim Aal der „Verfolgungsdruck“ diverser Gläubiger angegeben wird, so ist es nicht ganz ausgeschlossen, dass es in Wirklichkeit um Sozialleistungen geht, die sich Achim Aal mit seiner Aktion retten will. Jeder Unternehmer, der redlich Steuern zahlt und diese nicht zu knapp, sollte Sozialschmarotzern mit übertriebenen Zugeständnissen nicht zusätzlich Vorschub leisten. Vor dem Hintergrund würden wir von einer Einstellung abraten.