Die nächste Generation des digitalen Tachographen steht in den Startlöchern. Wie der Landesverband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) mitteilte, soll der Smart-Tacho ab 2020 verpflichtend für alle grenzüberschreitenden Verkehre eingeführt werden.

Die bisherige Übergangsfrist von 15 Jahren des Austauschs werde auf ein Minimum verkürzt.

Grundlage für viele Neuerungen im Fahrtenschreiber ist die EU-Verordnung Nr. 165/2014. Darin halten das Europäische Parlament und der Rat fest, dass unter anderem die Kontrollgeräte an ein globales Satellitennavigationssystem angebunden sein sollten, damit Kontrolleure es einfacher haben, die tägliche Arbeitszeit zu prüfen.

Der WBO steht dem kritisch gegenüber. Es zeichne sich damit ein umfassender Ansatz der Generalüberwachung des Fahrpersonals im grenzüberschreitenden Verkehr ab, so der Verband. Heute, am 20. März, erörtern die Mitglieder des Verkehrsausschusses (TRAN) des EU-Parlaments die sozialen und marktbezogenen Aspekte des sogenannten „Mobility Package“. Dabei stehen neben den spezifischen Entsenderegelungen im Straßenverkehr Änderungsanträge zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie zum neuen „smarten“ Tachographen im Fokus. Der Berichterstatter dieses Dossiers, Wim van de Camp aus den Niederlanden (EVP/CDU), hat in seinem Bericht einen allumfassenden Kontrollansatz vorgeschlagen, der auf die Vorstellungen der Euro Control Route (Verbund Europäischer Kontrollbehörden) zurückgeht.

Der WBO kritisiert, dass dabei der Schutz personenbezogener Daten außen vor bleibt. Es sei vorgesehen, dass alle aufgezeichneten Daten, auch Identität und Tätigkeiten des Fahrpersonals, in Echtzeit in eine nationale Datenbank transferiert, daraus mögliche und vermeintliche Verstöße generiert, und schlussendlich die zuständigen relevanten Kontrollbehörde innerhalb der EU benachrichtigt werden sollen. Diese Kontrollbehörde könne dann die Verfolgung aufnehmen.

„Diese Ideen sind unter dem Eindruck der teilweise untragbaren Zustände in der Güterbeförderung auf den Straßen Europas entstanden. Innerhalb der Personenbeförderung gibt es jedoch kein Nomadentum, sowie keine wesentlichen Entsende- oder Kabotage-Verstöße“, stellt der WBO klar. „Durch diese Themen des Gütersektors gerät die Personenbeförderung wiederholt in Mithaftung und endgültig unter die Räder. Denn auch der neue „smart“ Tacho unterscheidet nicht zwischen Bus und Lkw“, beklagt der Verband.

Lediglich Markus Ferber (CSU, Augsburg) und Norbert Lins (CDU, Pfullendorf) würden laut WBO mit ihrem Änderungsantrag das Vorhaben zumindest etwas entschärfen. Darin wird gefordert, dass nicht alle Daten des Smart-Tacho, sondern nur die Positionsdaten und die Daten der kommenden Fernabfrage in die nationale Datenbank fließen sollen. Sollte dieser Antrag keine Mehrheit finden, fürchtet der WBO, dass es „zu einer Fluchtbewegung von Fahrerinnen und Fahrern aus dem Reiseverkehr kommt“. Denn damit werde Schutzintention der Verordnung ins Gegenteil verkehrt und kein Mensch wolle unter solchen Bedingungen arbeiten, erklärte der WBO. Die vorentscheidende Abstimmung im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments ist für den 24. Mai terminiert.