Mit einer Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes soll sich der Bund künftig direkt auch an Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können, nicht nur an Bauprojekten. Das Gesetz sei wichtig für die Generalsanierung bedeutender Bahnstrecken. Um wieder pünktlicher und zuverlässiger zu werden, will die Bahn bis zum Jahr 2030 die 40 am meisten frequentierten Strecken grundlegend sanieren. Den Anfang macht die Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim Anfang Juli. Die Strecke wird dafür für ein knappes halbes Jahr gesperrt. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) meint, dass damit ein Paradigmenwechsel in der Schieneninfrastruktur eingeleitet werde. „Nichts wird so bleiben, wie es ist und das ist gut so“, konstatierte der Minister.

Der Streit von Bund und Ländern um die Bezahlung von Schienenersatzverkehr wurde im Zuge ebenfalls beigelegt. Einem Änderungsvorschlag zufolge sollen die Länder künftig die Kosten für den Schienenersatzverkehr in Höhe von 50 Prozent tragen, während der Bund 40 Prozent beisteuert, die Bahn zehn Prozent. 

In Bezug auf das Straßenverkehrsgesetz ging es darum, dass Städten und Gemeinden mehr Spielraum beispielsweise für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen erhalten. Künftig sollen dabei generell neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Auch der Sicherheitsaspekt soll mehr Beachtung finden. „Was wir bisher hatten, ist nicht akzeptabel“, so Wissing. Jetzt hätten Kommunen mehr Handlungsfreiheit, um Bussen, Radfahrenden und Fußgängern mehr Platz einzuräumen und die Sicherheit vor Ort zu verbessern.