Die 12jährige Lisa Lux hatte sich so auf den Schulausflug gefreut. Zusammen mit den anderen Kindern aus ihrer Klasse und der Lehrerin wollte sie das Phantasialand besuchen. Hierzu hatte ihre Lehrerin bei Busunternehmer Alfred Amsel einen Bus gemietet. Doch am vereinbarten Tag kam kein Bus, denn Alfred Amsel hatte den Bus versehentlich doppelt vermietet. Da ein anderer Bus kurzfristig nicht aufgetrieben werden konnte, fiel der Ausflug aus. Die Eltern der Kinder wollen Alfred ordentlich zur Kasse bitten. Mit welchen Ansprüchen muss Alfred Ansalm?

Üppig sieht es mit Ansprüchen, die verprellten Eltern und Kinder von Alfred Amsel einfordern wollen, nicht aus. Klar ist zunächst, dass Alfred Anselm von der Klasse nichts verlangen kann. Wenn die Fahrt nicht durchgeführt wurde, steht Alfred Anselm auch die vereinbarte Bus-Miete nicht zu. Wenn Alfred den Mietpreis schon kassiert haben sollte, dann ist das Missgeschick noch peinlicher: Er sollte unverzüglich den Preis zurückerstatten. Hätte die Lehrerin kurzfristig einen anderen Bus anmieten können oder die Reise mit der Bahn durchgeführt, so hätte Alfred Anselm die hierbei gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten tragen müssen. Wurden bereits die Eintrittskarten gekauft, so wären diese von ihm ebenfalls zu erstatten. Nachzudenken wäre zudem, ob den Kindern ein immaterieller Schadenersatz zusteht. So etwas kennt man aus dem Pauschalreiserecht.

Vereitelt ein Reiseveranstalter selbst die Reise, indem er Hotel oder Transportgerät überbucht, so steht dem Reisenden ein Schadenersatz wegen vergeudeter Urlaubsfreude zu. Der Höhe nach orientiert sich der Anspruch am Reisepreis. Je nach Konstellation kann es also sein, dass der Veranstalter vom Kunden kein Geld verlangen kann, selbst aber an den Kunden Schadenersatz in Höhe des Reisepreises zahlen muss. Bei der Anmietung eines Omnibusses scheinen die Bestimmungen des Pauschalschalreiserechts nicht anwendbar. Andererseits: Muss Pauschalreiserecht vielleicht doch angewendet werden? Mit spitzfindiger Argumentation lassen sich sicherlich Argumente hierfür finden. 
Aktuell ist mir jedoch keine Entscheidung bekannt, die in diese Richtung gehen würde. Da sich aus der EG-Verordnung 2006/2004 auch keine Rechte zu Gunsten der Kinder herleiten lassen, muss Alfred mit ernsthaften Forderungen nicht rechnen. Wie weit Alfred aus kaufmännischen Gründen bereit ist, sich losgelöst von juristischen Aspekten erkenntlich zu zeigen, ist natürlich seine Sache. Zu empfehlen wäre dies auf jeden Fall.