Der ÖPNV-Index soll aber zunächst nur für neue Verträge gelten, sagte Nagel. Weiterhin ungeklärt und strittig sei, ob auch Bestandsverträge in diese Regelung einbezogen werden können. Die Arbeitgeber drängen auf diese Regelung wegen der großen Zahl an laufenden Verträgen. Der VAV-Geschäftsführer zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass noch bis zum Jahresende eine Einigung erreicht werden kann. Im Dezember gebe es die wichtigen Sitzungen der Zweckverbände. Bis dahin sollte ein Ergebnis vorliegen.
Mit dem Index wird in der Regel die einheitliche Kostenfortschreibung von Verkehrsleistungen abgedeckt. In anderen Bundesländern sind die Komponenten etwa die Energiepreise, die Instandhaltung von Fahrzeugen sowie die Lohnkosten beim Personal. Rheinland-Pfalz will sich an die Regelungen in Hessen anlehnen.
(dpa)