Damit wurde einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben. Diese hatte wegen jahrelang erhöhter Stickstoffdioxidwerte in der Kommune Fahrverbote noch in diesem Jahr gefordert. Nach der am Dienstag (19. März 2019) veröffentlichten Auffassung der Mannheimer Richter reichen die vom Land und der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen nicht aus, um den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ohne Fahrverbote schnellstmöglich einzuhalten. Vor diesem Hintergrund müsse der Luftreinhalteplan für Reutlingen überarbeitet werden.

Gegen das Urteil ist wegen grundsätzlicher Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich (10 S 1977/18). „Unser Ziel ist es nach wie vor, Fahrverbote für Reutlingen zu verhindern“, sagte ein Sprecher des Regierungspräsidiums Tübingen, das für die Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk zuständig ist. Dazu würden alle denkbaren Maßnahmen unterhalb des Fahrverbotes geprüft –inklusive einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dazu werde aber erst die Urteilsbegründung abgewartet. Der Sprecher wies darauf hin, dass in dem seiner Behörde vorliegenden Tenor des Urteils – anders als in der Pressemitteilung - Fahrverbote gar nicht erwähnt würden.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch geht davon aus, dass sich das Land bei einer Revision eine „Klatsche“ der Leipziger Richter einhandeln würde. Das Mannheimer Urteil habe Signalwirkung, auch für weitere von der DUH angestoßene Verfahren im Südwesten wie in Ludwigsburg und Freiburg.

Hingegen spricht aus Sicht des Verkehrsexperten der CDU-Fraktion, Thomas Dörflinger, vieles für eine Revision. Neben den Schritten für bessere Luft ignoriere das Gericht die Novelle des Immissionsschutzgesetzes des Bundes. Nach Inkrafttreten der Änderung werden Fahrverbote bei Messwerten unter 50 Mikrogramm in der Regel unverhältnismäßig. „Dieser Wert ist in Reutlingen bereits heute in Sicht“, betonte Dörflinger.

Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Tübingen liegt der Stickstoffdioxidwert in Reutlingen an der stark belasteten Messstelle Lederstraße im Schnitt bei 53 Mikrogramm (2018). Für dieses Jahr sei ein Wert von 49 Mikrogramm und für 2020 von 44 oder 45 Mikrogramm angepeilt.

Dafür seien schon viele Maßnahmen wie ein neues Stadtbusnetz, die Umrüstung der städtischen Busflotte und Radschnellwege auf den Weg gebracht, gibt die dem Land nachgeordneten Behörde zu bedenken. Diese von Land und Bund geförderten Schritte würden bereits in absehbarer Zeit Wirkungen entfalten. Hinzu kämen eine Umgehungsstraße, Förderung von Elektromobilität, Carsharing sowie stärkere Kontrollen des Durchfahrtsverbots für Lastwagen.

Nach Angaben von Baubürgermeisterin Ulrike Hotz (parteilos) lässt sich die Stadt das Maßnahmenpaket im Doppelhaushalt 2019/20 insgesamt 26 Millionen Euro kosten. Alleine in Reutlingen gebe es etwa 17.000 Dieselfahrer, im Landkreis 47.000. DUH-Bundesgeschäftsführer Resch sagte: „Das ist ein guter Tag für die `Saubere Luft´ und damit für Kinder, Asthmatiker, ältere Menschen und Lungenvorgeschädigte nicht nur in Reutlingen.“ Das höchste baden-württembergische Verwaltungsgericht bestätige mit seinem Beschluss – ungeachtet der Änderung des Immissionsschutzgesetzes – die weitere Gültigkeit des europäischen Grenzwerts von 40 Mikrogramm. Die Landesregierung sei aufgefordert, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu akzeptieren und spätestens zum 01. September die Einhaltung des NO2-Grenzwerts sicherzustellen. Um die Mobilität der betroffenen Euro 4 und Euro 5 Diesel-Fahrzeughalter sicherzustellen, müssten Landes- und Bundesregierung die Autohersteller verpflichten, bis zum Herbst dieses Jahres manipulierten Abgasreinigungsanlagen kostenlos in der Hersteller-Werkstatt zu reparieren, sagte Resch.