Keine Schiffstour, keine Kneipen. Nicht lange dauerte es, da sagten auch die ersten besorgten Kunden ab. „Wir können doch nicht sehenden Auges ins Risikogebiet fahren“ war der so oft gehörte Spruch. Das sah Harald Hasenfuß im Prinzip auch so und sagte die Reise ab. Sein Berliner Vertragshotel meinte jedoch, Risikogebiet hin oder her. Das Hotel wäre aufnahmebereit gewesen, so dass zumindest ein Anspruch auf die Stornogebühren bestünde. Die sind natürlich saftig. Was nun?

Das Problem besteht darin, dass sich aus Sicht des Reiseveranstalters dem Grunde nach verschiedene, juristische Sachverhalte bei ihm vereinen und zu einem gewissen Widerspruch führen. Einerseits die Ansprüche der Kunden, andererseits die Forderung des Hotels. Zunächst ist es einmal so, dass eine Fahrt in das Risikogebiet für sich genommen tatsächlich und rechtlich möglich ist. Die Einstufung zum Risikogebiet durch das RKI stellt im reiserechtlichen Sinn lediglich ein Indiz dafür dar, dass am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten können, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen könnten. Ob ein Reisegast wegen der Einstufung des Zielgebietes als Risikogebiet kostenlos von der Reise zurücktreten kann, ist aktuell nicht geklärt.

Den vorliegenden Entscheidungen einzelner Amtsgerichte lagen jeweils Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zugrunde. Wenn man gleichwohl den Reisenden ein kostenloses Rücktrittsrecht einräumt, dann handelt es sich – solange keine rechtliche Verpflichtung dazu besteht – ein Stück weit um eine Kulanzentscheidung, die rein aus kaufmännischer Sicht absolut nachvollziehbar ist. Wenn sich die Reise nicht mehr wie geplant durchführen lässt, weil wesentliche und prägende Bestandteile wegfallen, ist dies das alleinige Problem des Veranstalters. Auf die Forderung des Hotels hat das alles keinen Einfluss, solange nicht die Beherbergung im Risikogebiet kraft behördlicher Anordnung untersagt ist. Das ist in Berlin (Stand 15.10.2020) nicht der Fall gewesen. Es kann also nur darum gehen, mit dem Hotel noch einen einigermaßen vernünftigen Deal auszuhandeln, mit dem beide Seiten halbwegs leben können. Harald Hasenfuß sollte aber die Sache zum Anlass nehmen und mal an die kluge, schwäbische Hausfrau denken, die bekanntlich vorsorgt. In Zeiten wie diesen können Verträge nur mit Hotels geschlossen werden, die auf die Belange der Bustouristik Rücksicht nehmen und extrem flexible Stornierungsmöglichkeiten zulassen.