Die Reisebranche ist in Aufruhr: Die Veranstalter sollen für den Einkauf von Hotelübernachtungen rückwirkend ab 2008 Gewerbesteuer zahlen.
Die Mehrheit der Veranstalter hat gegen entsprechende Steuerbescheide Einspruch eingelegt, wie aus einer Umfrage des Deutschen Reiseverbands (DRV) unter Reiseveranstaltern hervorgeht.
Aus Sicht der Branche drängt die Zeit. Die Politik müsse handeln, bevor noch mehr Steuerforderungen aufliefen, forderte DRV-Präsident Norbert Fiebig. Die Mehrbelastungen für die Branche schätzt der DRV auf 230 Millionen Euro im Jahr. „Rückwirkend sind schon deutlich mehr als 1,4 Milliarden Euro mögliche Steuernachforderungen aufgelaufen“, erläuterte Fiebig. Entweder werde Reisen teurer, oder die Unternehmen müssten dies tragen. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen dürfte das hart treffen.
Seit dem Jahr 2008 werden bei der Berechnung der Gewerbesteuer auch Pacht- und Mietzahlungen sowie Leasinggebühren für „unbewegliche Anlagegüter“ – also Betriebsgebäude – berücksichtigt. Aus Sicht der Finanzverwaltung müssen aber auch die Zahlungen für Hotelkontingente, die Reiseveranstalter weltweit für ihre Pauschalreisen einkaufen, bei der Berechnung der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden. „Durch die Praxis der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen ist faktisch eine Urlaubssteuer entstanden – und die muss weg“, forderte Fiebig.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs dürften jedoch noch Jahre vergehen, in denen Touristiker vorsorglich Millionen für Steuernachforderungen zurückstellen müssten, argumentierte Fiebig „Einige Geschäfte werden ins Ausland verlegt, andere werden aufgeben müssen“. Die Politik müsse jetzt endlich handeln. Das Problem sei seit vier Jahren bekannt.
Betroffen sind den Angaben zufolge etwa 2.500 Reiseveranstalter sowie jeder vierte Busreiseanbieter. Nach einer nicht repräsentativen Erhebung des DRV, an der sich im Dezember und Januar 160 Veranstalter beteiligten, haben 78 Prozent der Betroffenen Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Davon ging die Mehrheit (55 Prozent) aber auf Nummer sicher und zahlte unter Vorbehalt.
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster im Jahr 2016 (Az.: 9 K 1472/13 G), ist jetzt der Bundesfinanzhof am Zug (Az. III R22/16). Eine mündliche Verhandlung vor dem obersten deutschen Steuergericht ist bislang noch nicht terminiert.