Der BRH bestätigt damit eigenen Angaben zufolge Argumente, die auch verschiedene Ministerien im Gesetzgebungsprozess vorgebracht hätten. Das Bundesverkehrsministerium etwa habe betont, dass die Einführung des Angebots für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Staatsvertrag der Länder erfordere. «Der Einfluss des Bundes sei dabei außerordentlich begrenzt.»
 
Der Haushaltsausschuss arbeitet derzeit für die Einführung des 49-Euro-Tickets an einer Änderung des sogenannten Regionalisierungsgesetzes. In dem zusätzlichen Paragrafen für das Gesetz geht es vor allem um die Finanzierung des Tickets. Bund und Länder hatten sich im vergangenen Jahr darauf geeinigt, die Kosten für das Deutschlandticket jeweils zur Hälfte zu tragen. Der BRH weist in diesem Zusammenhang auf rechtliche Grenzen hin, weil die Organisation des ÖPNV laut Grundgesetz ausschließlich Sache der Länder sei. Der Bericht zeigt Bedenken der Ministerien auf, wonach "eine vom Bund veranlasste Verpflichtung der Länder zur Mitfinanzierung des Deutschlandtickets" im Hinblick auf das Grundgesetz «mit Risiken behaftet» sei. Das 49-Euro-Abo soll ab Mai gelten. Mit ihm können Nutzerinnen und Nutzer bundesweit im Regionalverkehr Bus und Bahn fahren für zunächst 49 Euro pro Monat. 
 
 
Tarifvorgabe mindestens bis September 2023
 
Bund und Länder haben sich nach Auskunft von Christiane Leonard auf dem traditionellen, 20. Fastenfischessen des bdo in Berlin im Rahmen eines Treffens der Staatssekretäre auf eine befristete Tarifvorgabe durch den Bund geeinigt. Die Befristung soll mindestens bis zum 30. September 2023 gelten. Zum Hintergrund erklärte der NWO bereits vorher, dass die Gespräche der Bundesregierung mit der EU-Kommission zwar noch liefen, aber es sei "inzwischen eine klare Tendenz erkennbar, dass die EU-Kommission die Zahlungen als wettbewerbsrelevante Beihilfe einstufen wird". Damit würde sich die Erwartung nicht bewahrheiten, dass die EU-Kommission wie bereits beim Neun-Euro-Ticket keine Beihilferelevanz sieht. Bei einer Einstufung als Beihilfe müsste ein Mindereinnahmenausgleich für das Deutschlandticket auf der Grundlage der in der EU-Verordnung 1370 zur Verfügung stehenden Instrumente allgemeine Vorschrift (aV) oder öffentlicher Dienstleistungsauftrag (öDA) erfolgen. 

Das private Omnibusgewerbe und besonders der bdo, WBO und LBO und auch einige Aufgabenträger hatten auf die ungelösten Beihilfefragen verwiesen und "der flächendeckende Erlass von allgemeinen Vorschriften durch die Aufgabenträger bis zum 01.05.2023 war unwahrscheinlich geworden", schreibt der NWO. Wie der Verband weiter erklärt, sei der Bund bereit, eine Tarifvorgabe zu machen, damit es nicht zu einem Flickenteppich bei der Anerkennung des Deutschlandtickets kommt, allerdings nur befristet bis Ende September. In dieser Übergangsphase bis Ende September sollen "die Länder bzw. die Aufgabenträger auf kommunaler Ebene ihrerseits Anschlussregelungen durch allgemeine Vorschrift oder öDA treffen." Eine Muster-aV werde aktuell von einer Arbeitsgruppe, unter Mitwirkung des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmen (bdo), bereits entwickelt, informierte der NWO. 
 
 
Fernbuseinbindung ist endgültig vom Tisch
 
Eine Fernbuseinbindung in das Ticket, die sowohl von Flixbus und auch dem bdo unterstützt bzw. betrieben wurde, ist derweil endgültig vom Tisch un in der letzen Version des Regionalisierungsmittelgesetzes nicht mehr enthalten. Der RDA und einige bdo-Landesverbände hatten große Bedenken hiergegen wegen befürchteter Einnahmeausfälle bei den privaten Touristikern. Flixbus hatte am vergangenen Wochenende zum wiederholten Male mit der deutlichen Verknappung des Angebotes in  Deutschland gedroht. Schon vor einem halben Jahr habe Verkehrsminister Wissing einen Prüfauftrag in sein Haus gegeben, um eine Einbindung zu eruieren. Der Bund hätte jedoch noch mindestens 20 Mio. Euro für 2023 zuschiessen müssen, was wohl derzeit und bei der ohnehin prekären Finanzierung des Tickets wohl in der Ampelkoalition nicht vermittelbar war. Dem Vernehmen nach will sich Flix Mobility in Deutschland nun vermehrt auf sein Zugangebot konzentrieren, das derzeit aber ebenso aus dem Deutschland-Ticket herausfällt.