Anlässlich der in dieser Woche beginnenden Befassung des Bundestags mit dem vorliegenden Kabinettsentwurf hat der Verband seine offizielle Stellungnahme zum Thema aktualisiert und kritisiert darin unter anderem die Einbeziehung von klassischen Reiseverkehren mit geschlossenen Reisegruppen unter das Regime der Datenpreisgabe.
Der BDO fordert, dass private Busunternehmen nicht zur Preisgabe hochsensibler und wettbewerbsrelevanter Echtzeitdaten gezwungen werden dürfen, da dies zusätzliche Bürokratie schaffen sowie einen schwerwiegenden und teuren Eingriff in die betrieblichen Abläufe darstellen würde. Ferner sei dies zum Teil schlicht nicht in der Praxis umsetzbar.
„Der klassische ÖPNV sowie Gelegenheits- und Reiseverkehre mit Bussen dürfen mit dem neuen PBefG nicht den Regelungen unterworfen werden, die für digitale Pooling-Dienste aufgesetzt werden“, macht der Branchenverband deutlich und fordert, Fragen zum Umgang mit Daten in einem eigenständigen Regelungssystem in einem transparenten Verfahren unter Einbeziehung der Verkehrsunternehmen zu ordnen.
Im ohnehin schon hochkomplexen PBefG sollten diese nach Ansicht des BDO nicht abgedeckt werden. Mit dem Begriff „Verkehrseffizienz“ werde außerdem eine Rechtsunsicherheit geschaffen, bemängelt der BDO weiter. Als Folge der Novelle würden im Fernlinienverkehr zudem verlängerte Genehmigungsverfahren drohen. Stattdessen wären hier Erleichterungen notwendig.
„Das neue Personenbeförderungsgesetz muss Schub bringen für die weitere Entwicklung des öffentlichen Personenverkehrs. Mit dem aktuellen PBefG-Entwurf drohen schwerwiegende Fehlentwicklungen für die mittelständischen Busunternehmen. Die Erfahrungen der zurückliegenden acht Jahre seit der letzten PBefG-Novelle haben deutlich und schmerzlich gezeigt, dass unklare Begriffe wie ‚Verkehrseffizienz‘ unbedingt verhindert werden müssen, da sie Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Die Verpflichtung zur Weitergabe von wettbewerbsrelevanten Daten würde einen dramatischen Nachteil für mittelständische Busunternehmen nach sich ziehen. Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, wichtige Verbesserungen am PBefG-Entwurf im Sinne des öffentlichen Personenverkehrs zu schaffen“, erklärt BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zum vorliegenden Stand der PBefG-Novelle.