Verlautbart hat Limbach seine Auffassung im Rahmen eines Interviews mit dem WDR. Nicht „der Staat“ sei in Sachen Bestrafung von Schwarzfahrern in der Pflicht, sondern die Verkehrsunternehmen. Limbach kritisiert, die Strafverfolgungsbehörden nicht dafür da seien, private Forderungen einzutreiben. Zudem sei es in anderen Bereichen des Wirtschaftslebens ohnehin nicht üblich, dass der Staat privates Unrecht verfolge.
Limbach fordert, dass die Verkehrsunternehmen es Nutzern unmöglich machen sollen, öffentliche Verkehrsmittel ohne Fahrschein zu betreten. Das spare die Ressourcen der Behörden, beispielsweise um gegen Gewalt gegen Rettungskräfte oder Mafia-Kriminalität vorzugehen.
Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte – schon im November 2023 – Eckpunkte für eine Reform des Strafgesetzbuches vorgelegt, die das Schwarzfahren entkriminalisieren soll. Im Gegensatz zu Limbach will Buschmann das Schwarzfahren aber als Ordnungswidrigkeit beibehalten. Kriminologen scheinen es vor diesem Hintergrund eher mit Limbach zu halten – erst in der vergangenen Woche hatten Vertreter des Berufsstandes Buschmann in einem offenen Brief aufgefordert, Schwarzfahren künftig weder als Straftat zu behandeln noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Zur Begründung gaben die Kriminologen an, dass der Straftatbestand überproportional arme Menschen und solche in prekären Lebenslagen beträfe – als Beispiel wurden Drogenabhängige genannt.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Städtetag halten indes nichts von dem Vorschlag und fordern, Schwarzfahren als Straftatbestand zu belassen.
Bislang gilt Schwarzfahren in Deutschland als Straftat. Der Tatbestand fällt somit unter Bundesrecht und wird daher mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit hätte Folgen für die Kommunen, deren Bußgeldstellen dann die Verfahren führen würden. Unerörtert bleibt bislang dennoch die Frage, ob die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels tatsächlich zur Privat-Sache wird, sobald der Nutzer auf den Kauf eines Fahrscheins verzichtet.