Die wichtigsten Änderungen beziehen sich dabei auf die Möglichkeiten der flexibleren Aufteilung und Verschiebung von Pausen sowie der Anwendung der sogenannten 12-Tage-Regelung, die bisher nur für den internationalen Verkehr galt, auch für den innerstaatlichen Verkehr. Der Vorschlag ermöglicht den Fahrerinnen und Fahrern, die Pausen eigenständiger einzuteilen, so lange jeder Pausenabschnitt mindestens 15 Minuten lang ist und erlaubt es ihnen, besser auf unvorhergesehene Umstände zu reagieren, die bei Busreisen eher die Regel als die Ausnahme sind. So kann künftig der Beginn – nicht die Dauer – der täglichen Ruhezeit verschoben werden. Damit wäre es dann möglich, dass im Falle des Falles, wenn etwa ein Theaterbesuch länger als geplant dauert, der Fahrer entspannt das Ende der Vorstellung abwarten kann, ohne dass die Fahrgäste nach dem zweiten Akt überstürzt das Theater verlassen müssen, damit der Busfahrer rechtzeitig zum planmäßigen Beginn seiner Ruhezeit im Hotel ist. Und das, obwohl er an diesem Tag nur wenige Stunden hinter dem Steuer saß.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zeigte sich nach der Abstimmung sehr zufrieden und betonte: „Das Ergebnis stellt einen wichtigen Schritt für den Personengelegenheitsverkehr dar, der die Besonderheiten der Bustouristik, insbesondere in Bezug auf die notwendige Flexibilität, berücksichtigt.“ Als nächste Etappe der Novellierung steht die Plenarabstimmung im Europäischen Parlament am 7. Dezember an. Dabei würde ein erfolgreicher Ausgang die Voraussetzungen für einen produktiven Trilog zwischen den EU-Institutionen im Januar und Februar des kommenden Jahres schaffen, der quasi den Endspurt einer umfassenden europäischen Einigung bedeutet. Dazu sagte Leonard: „Der bdo wird die weiteren Entscheidungen zu den Lenk- und Ruhezeiten eng begleiten, um die Schaffung rechtssicherer und mittelstandsfreundlicher Rahmenbedingungen für den privaten Busgelegenheitsverkehr zu gewährleisten.“

RDA sieht weiteren Anpassungsbedarf

Auch der Internationale Bustouristik Verband e.V. (RDA) zeigt sich erfreut über die neue Entwicklung. RDA-Präsident Benedikt Esser sagt dazu: „Wir begrüßen insbesondere die beschlossene und von der Branche lange geforderte Möglichkeit zur Anwendung der 12-Tage-Ausnahmeregelung auch auf den innerstaatlichen Verkehr. Dies ist eine überfällige Korrektur der bisherigen Regelung, nach der die 12-Tage-Ausnahmeregelung nur bei grenzüberschreitenden Verkehren in Anspruch genommen werden darf. Auch mit der von uns geforderten und jetzt vom TRAN-Ausschuss beschlossenen flexibleren Pausenregelung können Unternehmer und Fahrer besser leben als mit der bisherigen starren Lösung, nach der die 45-minütige Gesamtpause nur in der Reihenfolge von zunächst 15 Minuten gefolgt von späteren 30 Minuten aufgeteilt werden darf. Allerdings bleiben wir weiterhin bei unserer Forderung, dass es dem Fahrer selbst überlassen bleiben sollte, die Gesamtpausenzeit von 45 Minuten in Einzelpausen von mindestens 15 Minuten nach bzw. während einer Lenkzeit von 4,5 Stunden aufzuteilen. Dies würde dem Charakter und dem Verlauf einer Busreise besser gerecht werden.

Allerdings sieht der RDA noch weiteres Verbesserungspotenzial: "In Bezug auf die Möglichkeit der einmaligen Verschiebung des Beginns der täglichen Ruhezeit können wir nicht nachvollziehen, warum dies an eine Mindestreisedauer gekoppelt wird. Diese Ausnahme sollte nach dem Kommissionsentwurf ursprünglich nur während einer Reise von mindestens acht Tagen erlaubt sein. Nach dem im TRAN heute erzielten Kompromiss sollen es nunmehr sechs Tage sein. Der RDA wird weiterhin bei den EU-Gesetzgebungsorganen geltend machen, dass die Gründe für die von der Busreisebranche benötigte Verschiebungsmöglichkeit nicht von der jeweiligen Reisedauer abhängen, sondern von Umständen, die für die Mehrheit aller Reisen unabhängig von deren zeitlichen Dauer identisch sind.“

 

Dieser Artikel wurde am 17. November um 15:00 Uhr aktualisiert.