Die jetzt beschlossenen Neuerungen bedeuten nach Angaben des BMDV u.a., dass sich die Systeme künftig bei Unfallgefahr frühzeitiger einschalten. Außerdem sollen Notbremsassistenten in Zukunft nicht mehr dauerhaft manuell ausgeschaltet werden können. Sollte das System vom Fahrer deaktiviert werden, so soll es sich nach 15 Minuten automatisch wieder einschalten. Neu ist auch, dass die neue Generation von Notbremsassistenten neben Fahrzeugen auch Fußgänger erkennen können muss.

Die technische Expertengruppe der UN, die die Neuerungen beschlossen hat, wird von Deutschland und Japan geleitet. Diese internationalen Regelungen müssen in einem weiteren Schritt in verbindliches EU-Recht umgesetzt werden. Fahrzeughersteller können diese neuen Anforderungen grundsätzlich ab Inkrafttreten auf UN-Ebene anwenden und somit freiwillig früher verbesserte Systeme auf den Markt bringen.