Nachdem Österreich zum 01. Januar 2017 eine Entsenderichtlinie eingeführt hatte, kündigen nun die Niederlande eine entsprechende Regelung für den 01. Januar 2018 an, das vermeldet der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO).

Nach derzeitigem Stand soll allerdings diese Entsenderichtlinie – anders als in Österreich – nur für Kabotagefahrten gelten; reine Fahrten nach und durch die Niederlande sind nicht davon betroffen.

Im Juni 2016 wurde die EU-Entsenderichtlinie mit dem WagwEU (Wet arbeidsvoorwaarden gedetacheerde werknemers in de EU) in niederländisches Recht umgesetzt. Ausländische Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, den niederländischen Mindestlohn von 8,96 Euro zu bezahlen. Hinzu kommen weitere arbeitsrechtliche Bestimmungen betreffend Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Überstundenregelungen und weiteres. Sollte zum 01. Januar 2018 eine als verbindlich anerkannte gültige Tarifvereinbarung gelten, könnte dies auch eine Erhöhung auf den durchschnittlichen Tariflohn (Stand: Dezember 2016) von 13,91 Euro brutto pro Stunde bedeuten, teilte der WBO mit.

Das Gute daran sei, dass nur reine Kabotagefahrten betroffen seien, und die Einrichtung eines elektronischen Melderegisters zum 01.01.2018 geplant sei. Eine Mitführung der entsprechenden Dokumente durch den Fahrer im Fahrerhaus ist nach Angaben des WBO also nicht zwingend vorgesehen, es werde auch die Möglichkeit einer digitalen Übermittlung der Dokumente an die Kontrollbehörde geben. WBO-Vorsitzender Klaus Sedelmeier sieht darin wichtige Unterschiede zu den aktuellen Bestimmungen in Österreich: „Wir hoffen sehr, dass Österreich sich bei der angekündigten Neuregelung daran ein Beispiel nimmt“.