Mehrere lokale Corona-Ausbrüche, allen voran der in einem Schlachtbetrieb des Fleisch-Konzerns Tönnies in Nordrhein-Westfalen, der einen erneuten Lockdown für die Kreise Gütersloh und Warendorf zur Folge gehabt hat, sind der Auslöser. Daraufhin wurden entsprechende Vorkehrungen durch einige Bundesländer und Einreisebeschränkungen für Personen aus inländischen Risikogebieten erlassen.

Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) mitteilt, herrscht ein Einreise- und Beherbergungsverbot „…für Personen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist, es sei denn sie verfügen über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorhanden sind, welches der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorzulegen ist“ für folgende Bundesländer:


In diese Bundesländer ist die Einreise aus einem Risikogebiet nur mit einem „Negativ-Test“, der nicht älter als 48 Stunden ist, möglich.

Tagesaktuell werden auf folgender Internetseite die Landkreis-Einstufungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) im Verhältnis zur Bevölkerung (mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Dass noch weitere Bundesländer nachziehen und die Verordnungen anpassen, sei wahrscheinlich. Thüringen plane aktuell keine Einreisebeschränkungen, Sachsen berate sich noch.

Weitere Informationen dazu wie auch zu den weiteren Lockerungen in den Niederlanden und eine aktuelle Übersicht zu den Auflagen bei Busreiseverkehren in den einzelnen Bundesländern sind in der Corona-Datenbank des BDO hinterlegt.