Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) in einem Rundschreiben mitteilt, ist die Verwendung von elektronischen Vignetten zur Entrichtung der Straßenbenutzungsgebühren in Litauen für Busse (Kategorien M2/M3) seit dem 21. August 2018 obligatorisch.

Straßenbenutzungsgebühren in Form von Vignetten werden in Litauen bereits seit dem 01. Juli 2017 erhoben. Die Gebührenpflicht besteht auf den Autobahnen A1 bis A18.

Die elektronischen Vignetten sind zeitbezogen und haben wahlweise eine Gültigkeitsdauer von einem Tag, einer Woche, einem Monat oder einem Jahr. Die gespeicherten Daten informieren über den Tag des Erwerbs der Vignette, deren Gültigkeitsdauer, die Fahrzeugkategorie  und das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs für das die elektronische Vignette gelöst wurde. Die Tarife bleiben unverändert, informiert der BDO weiter.