Lichtpflicht in der Schweiz
Lichtpflicht

Seit 1.1.2014 müssen Kfz-Fahrer in der Schweiz tagsüber das Licht einschalten. Zulässig sind Tagfahrleuchten oder das Abblendlicht. Wer ohne Licht in eine Verkehrskontrolle gerät, muss mit einem Bußgeld von ca. 33 EUR rechnen.

Die Lichtpflicht am Tag gilt in 20 europäischen Ländern, in drei weiteren muss in Wintermonaten das Licht angeschaltet sein. In Italien müssen Autofahrer auf allen Autobahnen und außerorts mit Licht fahren. Sonst droht ein Bußgeld von mindestens 39 EUR.

Noch teurer kann es in Norwegen werden, wenn man ohne Beleuchtung erwischt wird: Etwa 190 EUR werden hier fällig. „Licht an“ heißt es auch in Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Litauen, Lettland, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien, Slowenien, der Slowakei, Ungarn und Tschechien. In Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es keine Lichtpflicht, aber die Empfehlung auch am Tag mit Licht zu fahren. 

Achtung, Warnweste

Neben der Lichtpflicht am Tag müssen Autofahrer im europäischen Ausland auch auf die Warnwestenpflicht achten. In einigen Ländern ist die Weste immer mitzuführen, in anderen reicht es, sie im Pannenfall zu tragen. Die Pflicht, eine reflektierende Weste im Auto zu haben und sie bei einem Unfall oder einer Panne anzuziehen, gilt in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Spanien und Ungarn. Die Strafen für Zuwiderhandlung können in den einzelnen Ländern ziemlich hoch sein. In Portugal müssen Autofahrer, die keine Warnweste dabeihaben, mit einem Bußgeld zwischen 120 und 600 EUR rechnen. Eine Tabelle zum Thema Lichtpflicht in Europa gibt es hier. Wo Sie überall eine Warnweste mitführen müssen, und welche Strafe Sie bei Verstoß erwartet, erfahren Sie hier.