In der vergangenen Woche hatte der Tarifausschuss beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales den vom LBO und der Gewerkschaft Verdi im August 2023 abgeschlossenen Lohntarifvertrag Nummer 30 erneut als Anschlusstarifvertrag für die Berufsgruppe Omnibusfahrer für allgemeinverbindlich erklärt.

Eine solche Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) bewirkt nach dem Tarifvertragsgesetz, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden und Gesetzescharakter entfalten. Die Folge ist, dass alle Omnibusfahrer, die in privaten bayerischen Busbetrieben beschäftigt sind, Anspruch auf den Tariflohn des Lohntarifvertrages Nummer 30 haben, einschließlich der dort geregelten Schicht-, Nacht- und Mehrarbeitszuschläge. Der Tarifvertrag läuft mindestens bis zum 31. März 2025.

„Mit der Allgemeinverbindlicherklärung des Lohntarifvertrags für bayerische Omnibusfahrer haben das Arbeitsministerium und die Sozialpartner des privaten Omnibusgewerbes ein wichtiges Signal gegen Lohn- und Sozialdumping gesetzt“, so der Vorsitzende der LBO-Tarifkommission, Nico Schoenecker. Die Einhaltung gesetzlich und tarifvertraglich vorgegebener sozialer Standards und Arbeitsbedingungen liege im öffentlichen Interesse und sei für den Erhalt der Verkehrssicherheit unerlässlich.

„Aufgrund der besonderen Verantwortung des Fahrpersonals muss sichergestellt sein, dass dieses mit den tarifvertraglich vereinbarten Löhnen ein Auskommen hat und nicht durch Lohndumping in Zweit- oder Drittarbeitsverhältnisse getrieben wird.“ Angemessene Lohn- und Arbeitsbedingungen seien nicht zuletzt für die Bewältigung des Fachkräftemangels in der Omnibusbranche unverzichtbar. Die AVE sei für die Mitarbeiter ein sichtbares Signal, dass deren Arbeit mit einem angemessenen Lohn gewürdigt werde.