„Ausschreibungen sind keinesfalls ein Segen, sondern führen sozial-und wirtschaftspolitisch zu einer Zwei-Klassengesellschaft“, kontert LBO-Geschäftsführer Horst Schilling die Äußerungen des AVV-Geschäftsführers Bernd Rosenbuschs, Ausschreibungen im ÖPNV seien das Beste, was Kunden und Steuerzahlern passieren könnten.

Damit bezieht der LBO Stellung zu der Pressemitteilung des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV) sowie des Augsburger Verkehrsverbunds (AVV), in der Horst Schilling wegen seiner Aussagen über Ausschreibungen von Busverkehrsleistungen kritisiert worden war.

Horst Schilling erklärt in einem aktuellen Schreiben an MVV-Geschäftsführer Bernd Rosenbusch und AVV-Geschäftsführer Olaf von Hoerschelmann: „Leider sind die europaweiten Ausschreibungen von Busverkehrsleistungen keine Erfolgsstorys. Nicht nur die beiden TV-Beiträge im öffentlich-rechtlichen Fernsehen widerlegen Ihre Aussage. Da im Falle eines Betreiberwechsels in der Regel keine Übernahme des bisherigen Personals zu den erworbenen Rechten beim Altunternehmer verlangt wird, sind alle von einem Betreiberwechsel betroffenen Arbeitnehmer Verlierer. Die Zeche europaweiter Ausschreibungen zahlen die so dringend benötigten qualifizierten Fachkräfte. Ausschreibungen haben auch eine wichtige sozialpolitische Komponente. Von der öffentlichen Hand und den kommunalen Aufgabenträger dürfen die Bürger/innen und die Arbeitnehmer erwarten, dass sie einen sozialen Abstieg verhindern und nicht beschleunigen.“

Dies gelte umso mehr, erläuterte Schilling weiter, wenn der eigene kommunale Verkehrsbetrieb und dessen Beschäftigte vor den Folgen eines Betreiberwechsels, wie in Augsburg, Gersthofen, Neu-Ulm/ Ulm, Nürnberg, Würzburg , Bamberg, Bayreuth, Hof, Landshut, Passau, Aschaffenburg, Schweinfurt, Regensburg und anderen Orten, geschützt würden. Weiterhin weist der LBO-Geschäftsführer darauf hin, dass „wenn Ausschreibungen eine makellose Erfolgsgeschichte wäre, würden sie gegenüber den Kommunalbetrieben sicher auch praktiziert.“ Wie es bekannt seien dürfe, so sei dies in keinem einzigen kommunalen Verkehrsunternehmen der Fall, sagt Schilling.

Also seien Ausschreibungen entgegen der Meinung von MVV und AVV keinesfalls ein Segen, sondern führten sozial-und wirtschaftspolitisch zu einer Zwei-Klassengesellschaft. „Dies sollte im 21. Jahrhundert im Zeitalter der Diskriminierungsfreiheit nicht geben“, kritisiert Schilling.

„Unglücklicherweise werden öffentliche Aufträge auch in Bayern unter Verletzung der Paragraphen 97 Absatz 4, 123,124 GWB vergeben, führt der LBO-Geschäftsführer weiter aus. Insbesondere sei in Bayern die Einhaltung des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages bei der Auftragsvergabe zu beachten, was oft nicht geschehe. „Das nach unserer Auffassung den Tatbestand der Beihilfe zur Hinterziehung von Sozialabgaben erfüllt“, so Schilling weiter.

„Wenn alles in Ordnung wäre, betont Schilling, „wären Berichte wie von Plusminus und Zoom nicht denkbar. Derartige Vorfälle würden nicht passieren, wenn von den gesetzlichen Alternativen Direktvergabe und allgemeine Vorschriften Gebrauch gemacht würde, siehe auch das LBO-Tutorial. Die Verbünde tragen im ÖPNV eine hohe Verantwortung für den Erhalt sozialverträglicher Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer und zur Gewährleistung der Qualität. Diese Ziele sind ohne Ausschreibungen durch die genannten Instrumente besser zu erreichen. Gleichzeitig würde ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der lokalen /regionalen privaten Verkehrsunternehmen geleistet, ohne die Haushalte der Kommunen zusätzlich zu belasten