Die Verordnung ermöglicht künftig, die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation – eine rein theoretische Prüfung für Berufskraftfahrer – künftig in neun Sprachen abzulegen. Neben Deutsch sind das: Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch und Albanisch. Die praktische Prüfung in der Grundqualifikation wird um 90 Minuten reduziert von 210 auf 120 Minuten reduziert. Unter anderem soll das durch die Streichung des 60-minütigen Prüfungsteils „Bewältigung kritischer Situationen“ realisiert werden.

Die Ukraine und Montenegro werden in die Fahrerlaubnisverordnung aufgenommen. Führerscheine aus diesen Ländern können damit prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird außerdem um die Landessprachen Ukrainisch und Kurmandschi erweitert. Führerscheine aus Drittstaaten, die bereits in einem anderen EU-Staat umgetauscht wurden, sollen in Deutschland automatisch Anerkennung finden.

Weiterhin sieht die Verordnung vor, dass Augenoptikerbetriebe die Untersuchungen des Sehvermögens für Lkw- und Busfahrer vornehmen dürfen. Dagegen gibt es allerdings Kritik, da die Bundesanstalt für Straßenwesen darauf hingewiesen hat, dass die fachlichen Anforderungen der Untersuchungen die Kompetenzen übersteigen, die „bei handwerklich ausgebildeten Augenoptikerinnen und -optikern“ vorauszusetzen seien. Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, nochmals zu prüfen, ob die Optiker-Betriebe die Sehtests wirklich sollen vornehmen dürfen. 

 

Inkrafttreten

Mit der Zustimmung der Länder ist es nun Sache der Bundesregierung, die Verordnung zu verkünden. Sie tritt dann am Tag nach der Verkündung in Kraft. Geplant ist, das noch im laufenden Jahr 2026 zu realisieren.