Mit der Novelle wird die EU-Richtlinie RED III umgesetzt – insgesamt geht die Bundesregierung jedoch mit „ambitionierteren Werten“ über die europäischen Mindestvorgaben hinaus. Bislang erhalten Verkehrsunternehmen aus der Treibhausgasminderungsquote rund 10.000 Euro je Elektrobus pro Jahr. Ab 2027 erhöht sich dieser Betrag auf 12.500 Euro.

Unter der Voraussetzung, dass die Betriebskosten nicht weiter steigen, könnten sich dadurch für viele Verkehrsbetriebe, die batteriebetriebene Omnibusse einsetzen bzw. einsetzen möchten, anschaffungsbedingte Mehrkostenentlastungen ergeben. Kritiker geben dennoch zu bedenken, dass die Treibhausgasminderungsquote Schwankungen unterliege und daher nicht geeignet sei, fehlende Förderung durch Bund und Länder aufzufangen. Auch auf die Entwicklung bzw. den Ausbau der Ladeinfrastruktur habe die THG keinerlei Einfluss.

Insgesamt beziehen sich die wesentlichen Änderungen im Zweiten THG-Weiterentwicklungsgesetz auf folgende Punkte:

1. Anhebung der THG-Quote:
Die Quote soll ab 2027 deutlich stärker ansteigen als ursprünglich geplant und bis 2040 statt der ursprünglichen 59 Prozent 65 Prozent erreichen.

2. Einführung einer RFNBO-Mindestquote:
Es gibt erstmals eine verbindliche Mindestquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO). Eingeführt wird sie mit 1,5 Prozent ab 2030, bis 2040 soll sie auf zehn Prozent ansteigen.

3. Einführung neuer Erfüllungsoptionen:
Ab 2027 können Recycled Carbon Fuels (RCF) auf die Quote angerechnet werden. Ergänzend soll biogener Wasserstoff doppelt berücksichtigt werden.

4. Anpassung des Strommultiplikators:
Ab 2027 soll es einen bis zu Faktor vier erhöhten Multiplikator für die Anrechnung von Ladestrom für schwere Nutzfahrzeuge geben.

5. Einführung einer Betrugsprävention:
Strengere Nachweisverfahren und staatliche Vor-Ort-Kontrollen sollen Betrug bei der Anrechnung erneuerbarer Kraftstoffe verhindern.

Der Bundesrat hat seine Zustimmung zum Gesetz am 11. Mai erteilt. Mit dem Gesetz soll der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch im Straßenverkehr bis 2040 auf 70 Prozent gesteigert werden.