Im konkreten Fall hat die Wettbewerbszentrale gegen das Fernbusunternehmen Flixbus geklagt, das beim Online-Fahrkartenkauf von den Fahrgästen Gebühr für die Nutzung dieser Zahlmethoden kassierte. In der ersten Instanz verlor Flixbus vor dem Landgericht München, das die Extragebühren im Dezember 2018 für rechtswidrig erklärte. Flixbus hat Berufung eingelegt, weswegen das Verfahren nun in die zweite Runde geht.
Der Hintergrund: Unternehmen wie Flixbus müssen selbst Provisionsgebühren zahlen, wenn sie von ihren Kunden Geld per Paypal oder Sofortüberweisung erhalten. Mittlerweile dürfen Unternehmen aber von Verbrauchern europaweit keine Gebühren mehr für Online-Überweisungen im sogenannten Sepa-Zahlungsraum kassieren. Damit will die EU bargeldlose Zahlungen vereinheitlichen.