Jetzt neigt sich die Probezeit dem Ende entgegen und Heinz Hasenfuß ist sich nicht ganz sicher, ob er den Fahrer behalten soll oder nicht. Wäre die Verlängerung der Probezeit eine Option?  Leider nicht. Nach dem Gesetz darf die Probezeit bei einem neu begründeten Arbeitsverhältnis maximal sechs Monate betragen. Die Probezeit verlängert sich auch nicht um die Tage, an denen der Fahrer krankheitsbedingt ausgefallen war. Würde man gleichwohl eine entsprechende Vereinbarung mit dem Fahrer abschließen, so wäre die Vereinbarung unwirksam. Wie Heinz Hasenfuß in der aktuellen Situation verfahren sollte, hängt von der Betriebsgröße ab. Beschäftigt Heinz Hasenfuß in seinem Unternehmen nicht mehr als zehn Arbeitnehmer, findet auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung. In dem Fall ist zwar nach Ablauf der Probezeit keine verkürzte Kündigung möglich, gleichwohl kann man sich von dem Fahrer recht einfach und ohne Risiko wieder trennen, nur eben unter Einhaltung der normalen Kündigungsfrist. Diese beträgt nach dem Gesetz vier Wochen und zwar entweder zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Sollte im Vertrag eine großzügigere Regelung enthalten sein, gilt allerdings diese.


Schwieriger ist die Sache dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz aufgrund der Betriebsgröße, also mehr als zehn Beschäftigte, zur Anwendung kommt. In dem Fall genießt der Arbeitnehmer nach Ablauf der Probezeit Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein müsste. Da Heinz Hasenfuß kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist offenbar Zweifel an der Geeignetheit des neuen Kollegen hat, müsste er nun genau überlegen, was im Ergebnis überwiegt. Die Zweifel oder der gute Glaube. Die Entscheidung kann man dem Unternehmer nicht abnehmen.
Bei dem Entscheidungsprozess ist Heinz Hasenfuß sicherlich gut beraten, sich die Krankheitstage nochmals genauer anzusehen. Eventuell ist ihm auch die Erkrankung bekannt. Bei häufigen Kurzerkrankungen, gegebenenfalls im Umfeld von unangenehmen Diensteinteilungen oder Wochenenden ist eine gewisse Vorsicht geboten. Auch ein Blick in den Lebenslauf und hier speziell auf die Vorbeschäftigungen kann sich lohnen. Sollten danach die bestehenden Zweifel überwiegen, sollte nach unserer Erfahrung der Schlussstrich gezogen werden.