Vor einigen Monaten hatten wir an dieser Stelle über das Problem der selbstständigen Fahrer berichtet. In Anbetracht der vielerorts bestehenden Personalknappheit weiterhin ein heißes Eisen. Wir wurden deshalb gebeten, das Thema nochmals aufzugreifen und zwei Fragen nachzugehen: Worin liegen für den Unternehmer die Risiken, wenn der selbstständige Busfahrer beschäftigt? Wie können aus Sicht der Unternehmen diese Risiken gemindert werden?

Das eigentliche Risiko besteht nicht in der Beschäftigung eines Selbstständigen, sondern darin, dass man (fehlerhaft) meint, man würde einen Selbstständigen beschäftigen. Denn ist der scheinbar Selbstständige in Wirklichkeit nicht selbstständig, so sind auf die Entgelte, die der Selbstständige erhält, Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Werden diese aufgrund der Fehleinschätzung nicht abgeführt, drohen hohe Nachzahlungen und auch der Staatsanwalt ist nicht weit. Denn das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen, was juristisch als „Vorenthalten von Arbeitsentgelten“ bezeichnet wird, ist unter Strafe gestellt. Ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist, hängt keinesfalls von dessen Bezeichnung im Vertrag ab. Auch ist nicht von Interesse, ob der Selbstständige eventuell noch für weitere Unternehmen tätig oder an anderer Stelle tatsächlich selbstständig ist. Ein selbstständiger Taxi-Unternehmer kann ohne Weiteres bei einem Busunternehmen (versicherungspflichtig) beschäftigt sein. Entscheidend für die Abgrenzung ist vielmehr, in welcher Weise der Selbstständige auftritt. Ist der selbstständige Fahrer in den Betrieb des Unternehmers eingegliedert? Ist der Selbstständige selbst werbend aktiv? Trägt er ein finanzielles Risiko? Kann er Aufträge ablehnen? Ist der selbstständige Busfahrer in einem Dienstplan eingetaktet? Das sind nur einige Fragen, die für eine saubere Abgrenzung zu klären wären. Nach der sozialrechtlichen Rechtsprechung ist eine Gesamtabwägung vorzunehmen, wobei entscheidend ist, welche Gesichtspunkte überwiegen. Man kann die aufgeworfenen Fragen natürlich alle so in einem Vertrag regeln, dass die Merkmale dem Anschein nach für eine selbstständige Tätigkeit sprechen. Das ist allerdings nur zu empfehlen, wenn der Vertrag auch so gelebt werden soll. Ist man sich unsicher, ob der Fahrer tatsächlich selbstständig tätig wird, empfiehlt sich ein so genanntes Statusverfahren. In diesem Verfahren wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) der Status des (selbstständigen) Fahrers verbindlich geklärt, so dass es nachträglich keinen Ärger geben kann.