Sollte das absolute Verbot nicht sehr kurzfristig bis zum 29. Mai 2021 aufgehoben werden, will er einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Schwerin stellen.  

Das Schreiben von Meinhold Hafermann im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Schwesig,
sehr geehrter Herr Minister Glawe,

vorab möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass das Verbot touristischer Beherbergungen gemäß § 4 Absatz 1 CoronaSchVO des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der seit 18.05.2021 gültigen Fassung in Kürze durch einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Schwerin angegriffen werden wird, wenn nicht der Verordnungsgeber das absolute Verbot sehr kurzfristig bis zum 29.05.2021 aufheben wird. In mehreren wichtigen Bundesländern sind touristische Beherbergungen  bereits unter bestimmten Hygiene- und Infektionsvorschriften wieder bei stabilen Inzidenzen unter 100 erlaubt, so in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Stadtstaat Bremen, Bayern, uvm.

Ich werde dem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht folgenden Sachverhalt zugrunde legen: Wir haben eine 7-tägige Busreise nach Rügen ins Cliff Hotel vom 31.05.-06.06.2021 ausgeschrieben. Jeder gebuchte Reisegast ist bereits vollständig geimpft und hat die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor dem Reisetermin erhalten. Gleiches gilt für den Busfahrer. Dies ist durch entsprechende Impfbescheinigungen nachweisbar. Wir haben den Eilantrag gegenüber dem Verwaltungsgericht Schwerin bereits detailliert vorbereitet. Beauftragt wird eine anerkannte Kanzlei, die verfassungsrechtlich bewandert ist.

Die Landesregierung von NRW hat zur Abwendung eines Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf am Freitag, den 21.05.2021, unserem Verband NWO mündlich zugesagt, dass das Reisebusverbot in NRW zum 28.05.2021 aufgehoben wird, so dass wir ab dem 29.05.2021 die Reisebusreisen wieder aufnehmen dürfen. In NRW liegt die 7-Tage-Inzidenz per 23.05.2021 bei 69,4, im Ennepe-Ruhr-Kreis bei 44,1 und in Witten bei 34,2, dem Sitz unseres Unternehmens. Im Zielgebiet Rügen liegt die Inzidenz bei 36. Wie die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts ausfallen wird, liegt auf der Hand.

Es besteht also kein Grund mehr, voll Geimpfte und Genesende diese Grundrechte vorzuenthalten bzw. weiterhin zu beschränken, weil von diesen Personen keine Gefahr der Ansteckung und Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus, gemäß RKI uva anerkannten Instituten, ausgeht. Ich fordere daher auch im Namen meiner Reisegäste:

  1. Die allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) wiederherzustellen und dass wir selbst bestimmen können, wann und wohin wir zu welcher Uhrzeit aus dem Haus gehen können und mit wem und mit wie vielen  gesunden und geimpften oder genesenden Menschen wir uns treffen oder versammeln möchten, vgl. Artikel 8 GG.
  2. Ich will auch wieder meinen Beruf gemäß Artikel 12 GG  als Busreiseveranstalter voll ausüben können und Umsätze und Gewinne wieder erzielen, damit ich den Staat von Hilfen zukünftig entlasten kann. 
  3. Ich und meine Reisegäste wollen gemäß Artikel 11 GG die Reisefreiheit und Freizügigkeit wieder ausüben und uns in ganz Deutschland frei bewegen, ins Ausland verreisen und ohne Quarantäne-Auflagen nach Deutschland zurückkehren dürfen.

Seit dem Ausbruch der Pandemie im März 2020 steht unser Betrieb fast 10 Monate still. Unsere Reisebusse stehen nun schon wieder mehr als 7 Monate in der Halle abgemeldet herum. Meine Mitarbeiter befinden sich in Kurzarbeit und wollen wieder voll arbeiten. Natürlich hat die Gesundheit und das Wohlbefinden meiner Reisegäste und Mitarbeiter höchste Priorität. Keiner kann sich Nachlässigkeit im Umgang mit Infektionsschutz in der Pandemie leisten. Wir haben daher extra bei Beginn der Pandemie viel Geld in die Hand genommen und Virenkiller in unsere Reisebusse eingebaut, die die Gesundheit unserer Reisegäste und des Fahrpersonals vor das SARS-CoV-2 Virus schützen. Das sind einzigartige US-patentierte Luftreinigungsgeräte, die das SARS-CoV-2 Virus direkt beim Austritt aus Mund/Nase in der Raumluft bis zu 99,5% und auf Oberflächen bis zu 99,9% im Reisebus inaktivieren und unwirksam macht, also abtötet.  Mehr dazu unter www.viren-killer.com. Im Sommer 2020 hatten wir deswegen auch keinen einzigen Coronafall während der Reisen in unseren Reisebussen gehabt. Ich verstehe auch nicht, dass die Politik diese Virenkiller nicht schon längst in die Schulen zum Schutz unserer Kinder eingebaut hat und sich nur auf Lüften, Lüften, Lüften beschränkt und das im Winter in der eiskalten Jahreszeit! Wir hatten auch im Herbst und Winter bei den stark steigenden Infektionszahlen Verständnis für Einschränkungen der Grundrechte gehabt und standen auch voll hinter den Entscheidungen der Bundeskanzlerin und den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und das trotz des anfänglichen Impfchaos. Jetzt freuen wir uns sehr darüber, dass täglich mehr als 1 Mio Bundesbürger geimpft werden, die 3. Welle gebrochen ist und die Inzidenzen in ganz Deutschland stark fallen. Gerade unsere Kunden werden bis Ende Juni voll geimpft sein, da 73% unserer Reisegäste über 60 Jahre alt sind. Jetzt wollen wir unsere Grundrechte wieder voll ausüben.

Ich hatte Ihnen bereits am 4.5.2021 in meiner Email an Sie, Frau Schwesig, die Wiederherstellung der Grundrechte eingefordert (zum Bericht). Leider bisher ohne Erfolg, denn Sie haben auf mein Schreiben überhaupt nicht geantwortet. Ich habe noch nicht mal eine Eingangsbestätigung erhalten. Meine Geduld und die meiner Reisegäste ist daher zu Ende und ich bin nun bereit, den Klageweg zu beschreiten.

Ich bin selbstverständlich an einer einvernehmlichen Regelung mit der Staatskanzlei und dem Gesundheitsministerium interessiert. Bevor ich den Rechtsweg beschreiten werde, warte ich zunächst Ihre Antwort bis zum 25.05.2021 12:00 Uhr mittags ab.  Sollte das Beherbergungsverbot nicht mit sofortiger Wirkung fallen, werde ich die Kanzlei noch am Nachmittag des 25.05.2021 mit der Durchführung des Gerichtsverfahrens beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Meinhold Hafermann

Hafermann-Reisen GmbH & Co. KG