Darin fordert er die „Wiederherstellung der Grundrechte, insbesondere der Reisefreiheit und der freien Berufsausübung sowie das Ende der Verbote für Reisebusreisen, Flusskreuzfahrten und touristische Hotelübernachtungen." Das Schreiben von Meinhold Hafermann im Wortlaut:

 Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet,

sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Schwesig,

sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil,

sehr geehrter Herr Minister  Braun,

ich freue mich sehr darüber, dass die Impfungen nun endlich an Fahrt aufgenommen haben und die ältere Bevölkerung und dann auch die jüngere Bevölkerung in den nächsten Monaten voll geimpft sein werden. Fast 30% der Bevölkerung haben eine Erstimpfung erhalten und 8% sind schon voll geimpft worden. Somit können wir das SARS-CoV-2 Virus besiegen und wieder schnell in die Normalität zurückkehren.

Ich gehöre ab morgen auch zu den voll geimpften Personen und fordere Sie auf, dass ich und alle voll geimpften Personen, sowie vom SARS-CoV-2 Genesene  ihre Grundrechte wie Reisefreiheit, freie Berufsausübung, Ausgangsmöglichkeit 24/7, Partys wieder zu feiern, Konzerte und Fußballspiele (zu) besuchen uvm sofort voll zurückerhaltenbzw. wieder frei genießen dürfen. Es besteht kein Grund mehr, voll Geimpfte und Genesenden diese Grundrechte vorzuhalten bzw. weiterhin zu beschränken, weil von diesen Personen keine Gefahr der Ansteckung und Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus, gemäß RKI uva anerkannten Instituten, ausgeht. Ich fordere daher:

  1. Ich will meine allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) wieder haben und selbst bestimmen können, wann und wohin ich zu welcher Uhrzeit aus dem Haus gehen kann und mit wem und mit wie vielen  gesunden und geimpten oder genesenden Menschen ich mich treffen oder versammeln möchte Artikel 8 GG.
  2. Ich will auch wieder meinen Beruf gemäß Artikel 12 GG  als Busreiseveranstalter voll ausüben können und Umsätze und Gewinne wieder erzielen, damit ich den Staat von Hilfen zukünftig entlasten kann. 
  3. Ich will gemäß Artikel 11 GG meine Reisefreiheit und Freizügigkeit wieder haben und mich in ganz Deutschland frei bewegen dürfen und ins Ausland verreisen und ohne Quarantäne-Auflagen nach Deutschland zurückkehren dürfen.

Am 31.05.2021 habe ich eine Bus-Reisegruppe  7 Tage nach Rügen in Mecklenburg Vorpommern mit voll geimpften oder genesenen Personen ins Cliff Hotel Rügen. Ebenso wollen wir am 03.06.2021 mit einer voll geimpften und genesenen Reisegruppe nach Friesland in das Städtchen Sande ins Hotel Auerhahn fahren. Am 29.05.2021 und 13.06. wollen wir mit unseren Gästen 8 Tage auf dem Rhein  wunderschöne Flusskreuzfahrten mit A-ROSA durchführen, ebenfalls mit geimpften und genesen Gästen. Das dürfen wir aber nicht, da laut Infektionsschutzgesetz vom 22.04.2021 gemäß Artikel 1, Absatz 2, § 28 b Ziffer 3 touristische Busverkehre und Flusskreuzfahrten ab einer an drei aufeinander folgenden Tagen 7-Tage-Inzidenz höher als 100 untersagt sind und das gilt sowohl für die Entsende- als auch für die Gebiete, die man während der Reise besucht. Ein Flickenteppich von über und unter 100 Inzidenzen, so dass eine Reise überhaupt nicht durchführbar wäre. Ähnliche Reiseverbote stehen auch in den Coronaschutzverordnungen der Länder, so z.B. in der NRW Coronaschutzverordnung im § 15 Abs 2, welche Reisebusreisen ab dem 2.11.2020 grundsätzlich als unzulässig verbietet. Das sind jetzt schon mehr als 7 Monate Berufsverbot, wo unsere Reisebusse abgemeldet in der Halle herumstehen.

Ich fordere Sie daher auf, o.g. Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte und Genesene und die Reisebus- und Flusskreuzfahrtverbote sofort aufzuheben, damit wir wieder reisen und normal arbeiten können. Falls Sie meiner Forderung nicht zeitnah nachkommen sollten, so werde ich meine Grundrechte beim Bundesverfassungsgericht einklagen. Bis dahin werde ich wie oben erbeten, meine Grundrechte ausüben, ebenso meine geimpften Gäste, Busfahrer und das Hotelpersonal. Ich hoffe nicht, dass Sie uns dann alle ins Gefängnis stecken werden.  

Mit freundlichen Grüßen 

Meinhold Hafermann