E-Scooter sind laut dem Oberverwaltungsgericht Münster
ein Sicherheitsrisiko im Bus
Busfahrer im öffentlichen Personennahverkehr müssen Passagiere auf elektrisch-betriebenen Rollern nicht mitnehmen.
Anders als bei Rollstuhlfahrern seien die Busbetreiber aus Sicherheitsgründen nicht verpflichtet solche sogenannten E-Scooter zu befördern, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Montag. Ein Mann aus Haltern am See war gegen die Weigerung des örtlichen Verkehrsanbieters vorgegangen, ihn mitsamt seinem dreirädrigen Gefährt zu transportieren. Er sei schwerstbehindert und der Roller mache ihn mobiler, argumentierte er.
Laut OVG unterliegt die Beförderung den Regeln für den Transport von Sachen. Anders als ein Rollstuhl könne das Elektrogefährt nicht fixiert werden, müsse quer zur Fahrtrichtung stehen und drohe schon bei geringer Beschleunigung zu kippen. Dabei könnten andere Fahrgäste verletzt werden. Damit bestätigten die obersten Verwaltungsrichter die erstinstanzliche Entscheidung.