Denn die privaten Busunternehmen im Land seien in besonderem Maße von den Auswirkungen der Coronakrise betroffen. Die Ticketeinnahmen würden durch aktuelle Maßnahmen, wie den Verzicht auf den Vordereinstieg, durch Schulschließungen, das Kontaktverbot und verbreitete Homeoffice-Tätigkeiten zu erheblichen Teilen ausbleiben. Trotz des deutlichen Zurückfahrens der Leistungen durch die Busunternehmen, bliebe nach Beobachtung des WBO ein Großteil der Kosten unverändert.

„Anders als bei kommunalen Verkehrsunternehmen oder den Bahnbusgesellschaften, die einen krisenfesten Eigentümer haben, ist bei Familienunternehmen das Wegbrechen der Einnahmen existenzgefährdend“, macht WBO-Geschäftsführer Witgar Weber deutlich. „Busunternehmen können die Krise auch nicht einfach aussitzen. Sie haben viel gebundenes Kapital durch Investitionen in Fahrzeuge und Betriebshöfe. Diese Kredite müssen bedient werden. Wie soll das gehen, wenn kein Geld reinkommt?“

Weber fordert daher ein schnelles Handeln, das für die Busunternehmen jetzt überlebenswichtig sei. Nach Angaben des Verbands seien sich dabei manche Landkreise ihrer Verantwortung bewusst, andere allerdings nicht. „Selbst Gelder, welche die Kreishaushalte nicht belasten, sondern voll vom Land kommen, werden an die Bedingung geknüpft, dass weiterhin volle Lohnfortzahlung an alle Beschäftigten erfolgt, auch wenn sie für den eingeschränkten Betrieb nicht erforderlich und deshalb auf Kurzarbeit sind“, informiert der WBO in einer Pressemitteilung. Dies sei nicht nachvollziehbar. Denn um den Betrieb zu retten, müssten die Mitgliedsunternehmen in diesem Fall ihre Mitarbeiter entlassen, was aber keine Lösung sei.

Nach Meinung des WBO-Geschäftsführers, „müssen die Gelder zum Erhalt der Liquidität ohne Vorbedingungen fließen.“ Erhielten Verkehrsunternehmen zu viel, werde das am Ende zurückbezahlt. Erhielten sie zu wenig, müsse der Aufgabenträger nachschießen.

„Wer weiter auf Unternehmerinitiative setzt, wird so verfahren“, erklärt Witgar Weber weiter. „Andernfalls geraten die Dinge aus dem Lot, und es bleibt den Unternehmen nur die komplette Einstellung des Betriebs und anschließend die Kündigung der Verbundverträge.“ Dann sei der öffentliche Nahverkehr vor Ort am Ende.