Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) informiert, gilt diese Vorschrift auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Eine Ausnahme bestehe nur bei Fahrzeugen, für welche bereits im Zulassungsstaat eine vergleichbare Kennzeichnungspflicht gilt. Diese Warnhinweise werden demnach in Frankreich anerkannt.

Für die ersten zwölf Monate gilt eine Übergangsregel. Allerdings werden Warnaufkleber für den toten Winkel auch in diesem Zeitraum benötigt. „Diese müssen aber noch nicht strikt den Vorschriften des neuen Gesetzes entsprechen. Zusätzlich werden die französischen Kontrollbehörden bis März 2021 nachsichtige Kontrollen durchführen“, teilt der BDO mit.

Die Warnhinweise können aufgeklebt, fixiert (z. B. Magnet) oder lackiert werden. Die Montage muss innerhalb folgender Bereiche erfolgen:

 

  • an beiden Fahrzeugseiten (Achtung Gelenkbusse: an allen Fahrzeugabschnitten)

- horizontal: innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront ausgehend

- vertikal: in einer Höhe zwischen 0,9 Metern und 1,5 Metern

- Ausnahme: verglaste Flächen sind ausgenommen

 

  • am Fahrzeugheck

- horizontal: auf der rechten Fahrzeugseite

- vertikal: in einer Höhe zwischen 0,9 Metern und 1,5 Metern

 

Weitere Informationen sind auf Seite 2 der deutschsprachigen Arbeitsübersetzung zu finden:

https://www.aisoe.at/aisoe2016/wp-content/uploads/2020/12/Frankreich-Strassenverkehr-Erlass-Warnhinweise-Toter-Winkel.pdf).

 

Weitere Bezugsquellen für die Warnhinweise gibt der BDO wie folgt an:

IGP eG, Warenverkauf - Hinweisschild - Toter Winkel - Frankreich im Shop (igp-warenverkauf.de)

https://shop.svg-dresden.de/schild-toter-winkel-fr-angels-morts-bus.html

https://shop.svg-dresden.de/schild-toter-winkel-fr-angels-morts-bus-13353.html

https://www.aftri-services.com/accueil/62-signalisation-angles-morts-des-vehicules-lourds.html

https://www.transportachat.com/etiquette-autocollant-stickers-de-signalisation-des-angles-morts5159.html

https://www.aufkleber-schilder-shop.de/kfz-divers-achtung-toter-winkel-frankreich-bus.htm