Laut einem Gutachten habe ein medizinisches Problem bei dem 60 Jahre alten Fahrer vorgelegen, teilte die Staatsanwaltschaft Leipzig mit. Das habe dazu geführt, dass der Mann den Bus nicht mehr beherrschen konnte.

„Konkrete Tatsachen dafür, dass dies für den Busfahrer selbst zum Unfallzeitpunkt vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre, konnte die Staatsanwaltschaft nicht feststellen.“ Dem Fahrer sei keine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachzuweisen. Daher seien die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung eingestellt worden. Um was für ein Problem es sich genau handelte, teilte die Staatsanwaltschaft in Sachsen nicht mit.

Der Bus war am frühen Abend des 19. Mai 2019 von der A9 abgekommen und an der Böschung auf die Seite gekippt. Eine Leitplanke bohrte sich durch die Windschutzscheibe. Eine 63 Jahre alte Frau kam ums Leben. 75 Menschen saßen in dem Fernbus.