Unternehmer Axel Albatros arbeitet seit Jahren mit einer Agentur zusammen, die gegen Zahlung einer Pauschale regelmäßig IT-Dienstleistungen erbringt. Nun teilt die Agentur mit, dass man die Insolvenz beantragt habe. Für Axel Albatros solle sich aber nichts ändern, da der Vertrag von einem Partner weitergeführt werde. Prompt erhielt er vom neuen Partner als Erstes gleich eine Rechnung. Muss er diese Rechnung zahlen?

 

Zunächst muss man überlegen, was hier (juristisch betrachtet) ablaufen soll. Axel Albatross hatte zunächst mit der Agentur einen Vertrag geschlossen, der sowohl für ihn als auch die Agentur Rechte und Pflichten begründete. Es handelte sich somit um einen klassischen, zweiseitigen Vertrag. Dieser Vertrag soll nun auf den Partner übergehen, weil die Agentur ihrerseits die Pflichten aus dem Vertrag nicht mehr erfüllen kann oder will. Dann ist es naheliegend, dass die Agentur auch keine Vergütung mehr erhält. Das Ganze wird als Vertragsübernahme bezeichnet. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie eine Vertragsübernahme technisch abgewickelt werden kann. Entweder es wird eine Vereinbarung zwischen allen drei Beteiligten geschlossen oder der außenstehende Vertragspartner – in diesem Falle Axel Albatros – stimmt der Übernahme zu. Diese Zustimmung kann von ihm nicht erzwungen werden! Unter normalen Verhältnissen wäre die Zustimmung wohl kein Problem, wenngleich bei solchen Sachen immer eine gewisse Vorsicht geboten ist. Seine bisherige Agentur kannte Axel Albatros. Wie sieht es aber mit dem neuen Partner aus? Ist der Partner kompetent und zuverlässig? Alles Fragen, die man vor der Zustimmung klären muss. Außerdem ist zusätzlich die beantragte Insolvenz der Agentur zu berücksichtigen. Dort, wo von Insolvenz gesprochen wird, ist meist das Wort Insolvenzanfechtung nicht weit weg. Insolvenzanfechtung heißt, dass der Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen Rechtshandlungen angreifen kann, die für das in Insolvenz geratene Unternehmen nachteilig sind. Solche Geschäfte werden – wie es in der Juristensprache heißt - rück abgewickelt. Die Frage ist, ob die Vertragsübernahme für die Agentur nachteilig ist. Geht man davon aus, dass in der vereinbarten Pauschale auch ein Gewinn enthalten ist, müsste die Frage mit „Ja“ beantwortet werden. Hieraus folgt, dass die Vertragsübernahme eventuell der Anfechtung unterliegt. Axel Albatros muss sich also zunächst überlegen, ob er seine Zustimmung zu der Übernahme trotz der Risiken erteilen will. Nur dann muss er auch die Rechnung zahlen.