Der kostenfreie Zugang zur Plaza war ursprünglich lediglich für das erste Jahr nach der Eröffnung vorgesehen. Tatsächlich finanzierte die Hansestadt Hamburg den freien Eintritt fast zehn Jahre lang aus Mitteln der Kultur- und Tourismustaxe. Zuletzt wurden dafür jährlich rund 3,6 Millionen Euro bereitgestellt.
Nach Angaben des Senats sollen diese Mittel künftig zur Stabilisierung des Kulturetats eingesetzt werden. Hintergrund sind die laufenden Haushaltsberatungen, in deren Zuge Einsparungen bei anderen Kulturinstitutionen und Projekten vermieden werden sollen.
Der reguläre Eintrittspreis von fünf Euro liegt nur geringfügig über der bisherigen Vorbuchungsgebühr von drei Euro, die seit 2023 unverändert erhoben wird. Von der Neuregelung unberührt bleiben Eintrittspreise für Konzerte und Führungen. Kita- und Vorschulgruppen sowie Schulklassen allgemeinbildender Schulen erhalten auch künftig kostenfreie Gruppentickets für den Plaza-Besuch.
Zusätzlich führt die ELBG ein Gutscheinsystem ein: Besucher, die ihr Plaza-Ticket online über ein Kundenkonto erwerben, erhalten je Kaufvorgang eine Gutschrift in Höhe von fünf Euro für den Online-Kauf von Konzertkarten. Der Gutschein kann für Veranstaltungen eingelöst werden, die von der ELBG vertrieben werden, darunter Konzerte der Hamburg Musik sowie Veranstaltungen des NDR, der Symphoniker Hamburg und des Ensemble Resonanz.
Hamburgs Kultursenator Dr. Carsten Brosda begründete die Entscheidung mit den angespannten öffentlichen Finanzen. Die Finanzierung des kostenfreien Plaza-Zugangs habe deutlich länger aufrechterhalten werden können als ursprünglich vorgesehen. Angesichts der Haushaltslage habe der Senat zwischen der Fortführung dieser Subvention und Einsparungen bei anderen Kultureinrichtungen abwägen müssen. Die Einführung des Eintritts entlaste den Kulturetat und trage dazu bei, die kulturelle Vielfalt in Hamburg zu sichern. Die Gutscheinregelung solle zugleich Anreize schaffen, das Konzertangebot der Elbphilharmonie stärker zu nutzen.
Auch ELBG-Generalintendant Christoph Lieben-Seutter verweist auf das ursprüngliche Betriebskonzept der Elbphilharmonie, das von Beginn an eine Eintrittsgebühr zur Mitfinanzierung der Betriebskosten vorsah. Die bislang aus öffentlichen Mitteln finanzierte Kostenfreiheit sei angesichts der Haushaltslage nicht mehr aufrechtzuerhalten. Eine Eintrittsgebühr sei insbesondere für auswärtige Besucher zudem keine ungewöhnliche Erwartung.