Dies fordert DRV-Präsident Norbert Fiebig in einer Pressemitteilung. Demnach haben beispielsweise Frankreich, Belgien und Italien zur Unterstützung ihrer Reisebüros und Reiseveranstalter schon Gutschein-Lösungen umgesetzt. Die Gutschein-Lösung in Frankreich habe bereits sogar Gesetzeskraft. Kunden, deren Reise bedingt durch die Corona-Pandemie storniert wurden, erhalten dort einen Gutschein, der annullierte Reisen im Zeitraum von 01. März bis 15. September abdeckt. Nach Ende der Krise können Kunden den Gutschein einsetzen oder, wenn sie sich entscheiden ihn nicht einzulösen, ihr Geld nach 18 Monaten zurückfordern.
„Viele EU-Staaten haben Gutschein-Lösungen bereits umgesetzt, um die Liquidität in den Reisebüros und Reiseveranstalter zu halten. Sie sind uns hier ein großes Stück voraus. Der Politik in Deutschland empfehle ich dringend einen Blick über den Tellerrand: Was in unseren Nachbarländern bereits gut funktioniert, sollte auch bei uns möglich sein“, teilt DRV-Präsident Norbert Fiebig mit.
Für alle Reisen, die bedingt durch die Corona-Krise storniert wurden, darf auch in Italien laut Dekret vom 02. März 2020 ein Gutschein ausgegeben werden, der ein Jahr gültig sein muss. Belgien hat eine vergleichbare Lösung umgesetzt. Der Gutschein muss dort ebenfalls ein Jahr Gültigkeit besitzen und deutlich auf die Corona-Pandemie verweisen. Die Gutscheine sind in Belgien staatlich abgesichert. Eine ähnliche Regelung wie in Frankreich erwägt inzwischen auch Spanien, während in Polen bereits durch ein Insolvenzprogramm abgesicherte Gutscheine auf den Weg gebracht wurden.