Seit der Deutsche Reiseversicherungsfonds (DRSF) Ende 2021 seine Tätigkeit aufnahmen, haben die derzeit 196 abgesicherten Veranstalter 1,0 Prozent ihres absicherungspflichtigen Umsatzes pro Jahr entrichtet. „Die bisherigen Entgeltzahlungen haben dazu geführt, dass der Fonds sein gesetzlich vorgeschriebenes Zielkapital deutlich schneller und größer aufbauen konnte und damit heute leistungsfähiger ist als zu diesem Zeitpunkt erwartet”, so Ali Arnaout, einer der Geschäftsführer des DRSF. „Das hat sich besonders in der Bearbeitung der FTI-Insolvenz gezeigt.”
Die Solvenz des DRSF sei in den vergangenen Jahren stets gegeben gewesen, mittlerweile würde auch wieder die gesetzliche Beschränkung der Fremdfinanzierungsquote von maximal 25 Prozent eingehalten. Damit sei eine erste Entgeltsenkung schon vor Ende des laufenden Absicherungsjahres möglich geworden. „Die dynamische Entwicklung des Marktes und das damit einhergehende Wachstum des Zielkapitals waren in unseren Gesprächen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), stets wichtige Faktoren“, sagt Arnaout. Zum 1. September 2025 erfolgt nun eine Entgeltsenkung um 0,25 Prozentpunkte auf 0,75 Prozent des absicherungspflichtigen Pauschalreiseumsatzes pro Jahr. Mit Beginn des nächsten Absicherungsjahres zum 1. November 2025 erfolgt eine weitere Herabsetzung der Entgelte auf dann 0,5 Prozent.
Die Entgeltsenkung sei strategisch, geschäftspolitisch und finanzwirtschaftlich zum Ende des vierten Absicherungsjahres geboten, heißt es vonseiten des DRSF. Bereits 2023 sei die Maßnahme erstmals diskutiert und im Frühjahr 2024 mit der zuständigen Aufsichtsbehörde des DRSF thematisiert worden. Aufgrund der Insolvenz der FTI Group habe die Umsetzung dann aber zunächst zurückgestellt werden müssen. Erst als die Auswirkungen der FTI– Insolvenz auf das Fondsvermögen absehbar waren, hätte das Vorhaben der Entgeltabsenkung erneut aufgenommen werden können. Erst nach Konzeptentwicklungen zur mittelfristigen Entgelt- und Sicherheitenstrategie, Szenariorechnungen, Finanzierungsanalysen und Beratungs- und Planungsgespräche habe das BMJV ab Juli 2025 die Genehmigungsfähigkeit einer Entgeltsenkung signalisiert.
Leistungsfähig trotz geringerer Einnahmen
„Die Leistungsfähigkeit des DRSF bleibt auch in diesem neuen Szenario jederzeit sichergestellt“, so Arnaout. „Wir haben über Jahre genau darauf hingearbeitet und können die Entgelte nun aus einer soliden und stabilen Finanzierungssituation heraus senken.“
Praktisch soll die Entgeltsenkung anlässlich der Endabrechnung für das laufende Absicherungsjahr 2024/25 zeitanteilig und auf Basis der zu meldenden tatsächlichen Umsätze im verbleibenden Absicherungsjahr abgerechnet und erstattet werden. Über das konkrete Vorgehen will der DRSF die Reiseveranstalter in Kürze informieren. Mit Beginn des neuen Absicherungsjahres 2025/26 erhalten die abgesicherten Reiseveranstalter dann eine Entgeltberechnung auf Basis des neuen geringeren Satzes von 0,5 Prozent des Vorjahresumsatzes. Bei Reiseveranstaltern mit einem abweichenden Absicherungsjahr wird die Entgeltsenkung am Ende des jeweiligen Absicherungsjahres verrechnet.