Busunternehmer Harry Hase beschäftigt den Busfahrer Zeno Zebra im Liniendienst. Dort übernimmt Zeno Zebra auch Kassentätigkeiten. Jetzt wurde bekannt, dass er wegen eines (privaten) Internetbetruges zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr verurteilt wurde, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Busunternehmer Harry Hase fragt an, ob und wie sich die Verurteilung seines Fahrers auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Kann oder muss er ihm wegen dieser außerdienstlichen Verfehlung kündigen?

Nun, die Auswirkungen der Verurteilung auf das Arbeitsverhältnis bestimmt der Arbeitgeber selbst. Grundsätzlich gilt einmal: Dienst ist Dienst, Schnaps ist Schnaps. Heißt: Was der Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht, geht den Chef für gewöhnlich nichts an. Das gilt gleichermaßen auch für Straftaten im privaten Bereich. Wenn der Arbeitnehmer im privaten Bereich straffällig wird, dann wirkt sich dies also nicht zwingend, beziehungsweise unbedingt auf das Arbeitsverhältnis aus. Etwas anderes gilt nur, wenn sich aus der im Privaten verübten Straftat Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit des Arbeitnehmers im dienstlichen Bereich ziehen lassen. Dann stellen tatsächlich Straftaten im privaten Bereich eine Pflichtverletzung des Arbeitsverhältnisses dar, die unter Umständen zur Kündigung führen können. Vorausgesetzt wird jedoch, dass zwischen der Straftat und der beruflichen Tätigkeit in irgendeiner Form ein Zusammenhang besteht. Ein plakatives Beispiel ist der Jugendtrainer, der wegen des Besitzes von Kinderpornographie verurteilt wird. In einem solchen Fall ist klar, dass eine Verurteilung die Zuverlässigkeit des Arbeitnehmers ernsthaft in Frage stellt und dieser deshalb folgerichtig um seinen Job fürchten muss. Auch zwischen dem Internetbetrug und der Kassentätigkeit des Fahrers Zeno Zebra kann im vorgenannten Sinn ein gewisser Zusammenhang gesehen werden. Offenbar fehlt dem Arbeitnehmer der notwendige Respekt vor fremden Gütern. Arbeitsrechtlich würde daher die bekannt gewordene Verurteilung Konsequenzen nach sich ziehen können. Die Betonung liegt auf können. Wollte Busunternehmer Harry Hase den Fahrer schon seit längerer Zeit loswerden, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt. Der Arbeitgeber ist jedoch keinesfalls verpflichtet oder gehalten, tatsächlich arbeitsrechtliche Sanktionen folgen zu lassen. Ist der Arbeitnehmer im Job top zuverlässig und fehlen im Unternehmen vorn und hinten Arbeitskräfte, so wäre es schon albern, den Mitarbeiter zu feuern. In einem solchen Fall ist eher anzuregen, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Sinnvoll ist mitunter auch ein Gespräch mit dem Mitarbeiter, in dem auf die grundsätzlich denkbaren Konsequenzen hingewiesen wird.

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