Reiner Rentier ist total verärgert, zumal er nach seiner Ansicht die Kunden schon bei der Buchung auf mögliche Verschärfungen in den Vorschriften hingewiesen hat. Wie ist die Rechtslage?

Der Ärger ist absolut nachvollziehbar. Rechtlich ist die Angelegenheit nach unserer Ansicht durchaus überschaubar. Jeder Kunde, der im Jahr 2021 eine Pauschalreise für 2021 oder Anfang 2022 gebucht hat, musste bei vernünftiger Betrachtung damit rechnen, dass sich die staatlichen Vorschriften zwischen Buchung und Reiseantritt mit großer Wahrscheinlichkeit ändern. Das gilt sowohl in die eine als auch in die andere Richtung.

Hätte sich beispielsweise die Corona-Situation in den letzten Monaten dauerhaft entspannt, wäre vermutlich kein Kunde gewillt gewesen, während der Fahrt im Reisebus überobligatorisch einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Er hätte auch kein Verständnis, weshalb er auf den kleinen Imbiss aus der Bordküche verzichten soll. Nun ist aber die Lage so wie sie ist und dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Entwicklung ganz oder in Teilen vorhersehbar war.

Tatsache ist, dass es im Jahr 2021 zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, wenn sich staatliche Corona-Vorschriften ändern. Die Änderung der Vorschriften berechtigt daher nicht grundsätzlich zum kostenlosen Rücktritt. Damit unterscheidet sich die aktuelle Situation entscheidend von jener, wie wir sie im Frühjahr und Frühsommer 2020 erleben mussten. Ungeachtet der Tatsache, dass seinerzeit Omnibusreisen mitunter ausdrücklich verboten waren, war aber jedenfalls die Corona-Pandemie für alle neu. Zu erwähnen ist an der Stelle, dass den im Jahr 2020 erfolgten Stornierungen oftmals Reisebuchungen aus dem Jahr 2019 zugrunde lagen. Im Jahr 2021 kann von dieser großen Unsicherheit keine Rede mehr sein.

Allen Akteuren musste klar sein, dass Reisen in schwierigen Zeiten eben schwierig ist. Das gilt für die Veranstalter und die Kunden gleichermaßen. Dafür, dass man den Veranstalter einseitig und ausschließlich mit diesem zusätzlichen Risiko belastet, gibt es keinen vernünftigen Grund. Das Problem ist natürlich, dass die Rechtslage, die vorliegend für Reiner Rentier spricht, das eine ist, die wirtschaftliche Umsetzbarkeit als mittelständisches Unternehmen jedoch das andere. Hier muss jeder Unternehmer seinen individuellen Weg finden.
*Name von der Redaktion geändert