Solange diese Beschränkung in Baden-Württemberg gelte, müssten die Busunternehmer drauflegen, schildert Hermann Meyering, Vorsitzender der Gütegemeinschaft Buskomfort (GBK), die Problematik und fordert die Aufhebung dieser Begrenzung, mit der die Bustouristik gegenüber anderen Verkehrsmitteln benachteiligt wird

In einem Schreiben an den baden-württembergischen Sozialminister Manfred Lucha zeigt Meyering am Beispiel eines Fünf-Sterne-Busses mit dem Zusatzprädikat „Superior“ die Absurdität dieser Regelung auf: „Weil diese Busse nur mit drei Sitzen pro Reihe bestückt sind, dürfen sie nach geltenden Corona-Recht lediglich mit 13 Gästen besetzt werden.“

Zudem weist die GBK darauf hin, dass andere Bundesländer den Neustart des Busreiseverkehrs nicht von einer Limitierung der Fahrgastzahlen abhängig machen. Dass diese Begrenzungen nicht für baugleiche Fernlinienbusse gelten, halte die GBK für „enorme Wettbewerbsverzerrung“ zu Lasten überwiegend familiengeführter Traditionsbetriebe, die aufgrund pandemiebedingter Busreiseverbote mit verheerenden Umsatzausfällen belastet seien, so Meyering weiter.

Kritik übt die GBK auch daran, dass Start und Ziel von Busreisen in Stadt- oder Landkreisen liegen müssen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft unter 100 liegt. „Damit steigt das Risiko, gebuchte Reisen kurz vor Beginn stornieren zu müssen, wenn die Inzidenzen plötzlich wieder steigen“, gibt Hermann Meyering in seinem Brief an den Minister zu bedenken. „Auf den Kosten für die tagelange Vorbereitung dieser Reise bleibt der Unternehmer sitzen.“