Der Rechtsstreit um den Auftritt eines städtischen Bus- und Straßenbahnfahrers aus Nürnberg auf einer Rechtsextremen-Demo geht in die nächste Runde.
Die städtischen Verkehrsbetriebe hatten dem Mitarbeiter deswegen gekündigt, waren aber im Januar in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Nürnberg gescheitert. Das Unternehmen ging daraufhin in Berufung.
Das nun mit dem Fall befasste Landesarbeitsgericht Nürnberg muss vor allem die strittige Frage klären, ob die Kündigung des Bus- und Straßenbahnfahrers womöglich wegen formaler Mängel ungültig war. Zu dieser Überzeugung war nämlich das Arbeitsgericht gekommen. Der Mann, der seinen Dienstausweis während seines Demo-Auftritts gut sichtbar am Gürtel getragen hatte, ist zudem Stadtrat der rechtsextremen Nürnberger «Bürgerinitiative Ausländerstopp» (BIA).