Nach deren Auffassung, birgt diese gravierende Risiken für Reiseveranstalter und verzerrt den Wettbewerb. Zu den Tourismusverbänden, die ein gemeinsames Positionspapier entwickelt haben, zählen der ASR, BT4 Europe, BTW, DRV, DTV, Forum Anders Reisen, IHA, RDA, VDR und VIR. Sie
appellieren im Vorfeld des am 24. September beginnenden Trilogverfahrens zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament, besonders an die Bundesregierung, die deutschen Interessen im Trilog entschlossen zu vertreten. Mit dem gemeinsamen Positionspapier wenden sich die Tourismusverbände gegen die geplanten Änderungen an der EU-Pauschalreiserichtlinie und pochen auf einer Berücksichtigung ihrer Forderung zu Korrekturen und Nachbesserungen im Sinne der Branche. „Unser Ziel muss es sein, die Pauschalreise als bewährtes und sicheres Produkt zu stärken – nicht sie zu schwächen“, so der einhellige Tenor. Insgesamt sei die Pauschalreise auch schon in ihrer aktuellen Fassung mit einem umfassenden Verbraucherschutz versehen. Die deutsche Reisebranche ist zudem von der EU-Pauschalreiserichtlinie besonders betroffen.


Kritik an drei zentralen Punkten


Über 40 Prozent aller in der Europäischen Union verkauften Pauschalreisen werden hierzulande von der mittelständisch geprägten Reiseindustrie veräußert. Eine weitere Regulierung und Risikoverschiebung zu Gunsten der Verbraucher führe unausweichlich zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Veranstalter und Reisemittler, ggfs. mit gravierenden Folgen für Unternehmen, Beschäftigte und auch für Reisende.
Die Verbände fordern eine eindeutige und verständliche Definition der Pauschalreise und damit eine klare Abgrenzung zu Geschäftsreisen. Reisemittler müssten weiterhin in der Lage sein, verschiedene Einzelleitungen anzubieten, ohne dabei automatisch in die volle Veranstalterhaftung zu geraten. Weiterhin sollen Geschäftsreisen, die auf Rahmenvereinbarungen zwischen Unternehmen und Anbietern erfolgen, klar von der Richtlinie ausgenommen werden. Sie fielen nicht unter die Verbraucherregeln.


Gerechte Risikoverteilung ist ein Muss


Als dritten Punkt verlangen die Verbände eine gerechte Risikoverteilung in Bezug auf Kriterien und Voraussetzungen, die definieren, wann unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine kostenfreie Stornierung von Reisen rechtfertigen. Es müsse unbedingt vermieden werden, allein den Reiseveranstaltern das allgemeine Lebensrisiko der Reisenden aufzubürden. Eine Ausweitung der maßgeblichen Reisehinweise auf den Wohnsitz, Abreiseort und Zielgebiet – wie vom EU-Parlament gefordert, sei nicht nur unpraktikabel, sondern auch unsinnig. Maßgeblich müsse allein die Einschätzung des Auswärtigen Amtes bleiben, denn Reisewarnungen und Reisehinweise stellen nach der Rechtsprechung ein starkes Indiz für das Vorliegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände im Zielgebiet dar.


Organisierte Reise könnte an Bedeutung verlieren


Die geplante 28-Tage-Frist für kostenfreie Stornierungen bei außergewöhnlichen Umständen würde nach Ansicht der Verbände zu einer unverhältnismäßigen Verlagerung der allgemeinen Lebensrisiken auf die Veranstalter führen. In Bezug auf das Inkrafttreten der Richtlinie verweisen die Verbände darauf, dass das touristische Geschäftsjahr üblicherweise nicht dem Kalender folgt. Um Planungssicherheit zu gewährleisten, wäre frühestens der 01. November ein Termin zum Inkrafttreten der Richtlinie. Sollte es nicht gelingen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlicher Tragfähigkeit zu wahren, drohe die organisierte Reise an Bedeutung zu verlieren, so die Warnung der Verbände.