Zum einen seien die Entwürfe hinter den Erwartungen des bdo zurückgeblieben, heißt es in einer entsprechenden Stellungnahme. Gravierender sei jedoch, dass die vorliegenden Vorschläge zu einer faktischen Abschaffung von § 39 PBefG führten und damit die im PBefG verankerte Eigenwirtschaftlichkeit in ihren Grundfesten angriffen. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus würde damit der in § 8 Abs. 4 PBefG verankerte Grundsatz des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit praktisch außer Kraft gesetzt und der private Busmittelstand weiter aus dem Markt gedrängt.
Dabei hatte man beim bdo lange darauf gewartet, dass das Bundesverkehrsministerium (BMV) die Referentenentwürfe „Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (BRBG)“ und zur „Verordnung zum Bürokratieabbau im Verkehrsbereich (BRBV)“ endlich in die Verbändeanhörung gibt. Im Vorfeld hatte der bdo gegenüber der Politik und den Ministerien auch immer wieder auf die Notwendigkeit des Bürokratieabbaus hingewiesen und gemeinsam mit den Landesverbänden eine lange Liste konkreter und sinnvoller Vorschläge eingereicht.
„Durch die beabsichtige Entmachtung der notwendigen und bisher neutralen und in § 39 PBefG verankerten Genehmigungsbehörden wäre in Zukunft weder die Einhaltung von Haushaltsrecht noch die Auskömmlichkeit von allgemeinen Vorschriften überprüfbar“, kritisiert der bdo. Wirtschaftlich nachhaltig wirkende eigenwirtschaftliche Verkehre der Privatwirtschaft würden der zunehmenden Kommunalisierung geopfert. „Dies führt zu einer weiteren Verteuerung des ÖPNV und zur Verschlechterung des ÖPNV-Angebots. All dies zeigt deutlich: Mit Bürokratieabbau hat dieser Vorschlag nicht im Geringsten zu tun.“
In seiner neun-seitigen Stellungnahme äußert sich der Verband ausführlich zu den Gesetzesentwürfen und betont, dass sich der Busmittelstand als einziger Betroffener mit den geplanten Änderungen nicht einverstanden erklären werde.