Busfahrer Ulrich Uhu fuhr mit seinem Bus durch Potsdam. Plötzlich und vollkommen unerwartet bremste das Fahrzeug (PKW) vor ihm ab. Es kam zum Unfall. An beiden Fahrzeugen entstand ein erheblicher Schaden. Zum Glück wurde aber niemand verletzt. Reginald Reh, der Fahrer des PKW, gab an, ein Hase wäre auf die Straße gesprungen und er habe vor Schreck gebremst. Nun stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt. 

Bei Auffahrunfällen spricht oft der erste Anschein dafür, dass der Auffahrende den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Vorausfahrende eine Vollbremsung macht. Daher trägt der Auffahrende in der Regel auch die volle Schuld am Unfall. Wenn allerdings das vorausfahrende Fahrzeug ohne ersichtlichen oder triftigen Grund eine Vollbremsung veranstaltet, soll nach der Rechtsprechung etwas anderes gelten. Hier wird die Haftung zwischen den Fahrzeugen geteilt. Jeder trägt also einen Teil des fremden Schadens und bleibt wiederum auf  einem Teil seines eigenen Schadens sitzen, wenn nicht die eigene Versicherung greift.

Mitunter wird auch die Meinung vertreten, dass der (grundlos) Bremsende der Allein-Schuldige ist. Im eingangs geschilderten Fall, bremste der vor Busfahrer Ulrich Uhu fahrende Pkw nicht ohne Grund. Schließlich galt es, dem Hasen das Leben zu retten. Wobei das nicht ganz richtig ist. Denn nach der Schilderung bremste der Pkw- Fahrer Reginald Reh nur aus Reflex, weil er sich erschrocken hatte. Was gilt in einem solchen Fall? Darf man überhaupt wegen eines Hasen oder einer Katze bremsen?

Schematisch lassen sich diese Fragen von vornherein nicht beantworten. Das sehen die Gerichte auch so. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Hier spielen die Örtlichkeiten, die Tageszeit, die Witterungsverhältnisse und die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge eine erhebliche Rolle. Was im innerstädtischen Verkehr gilt, kann nicht ohne Weiteres auf den Überland- und Autobahnverkehr übertragen werden. Fakt ist aber, dass die Aussage, man dürfe wegen einer Katze oder eines Igels keinesfalls bremsen, sondern müsse das Getier zu Matsch fahren, keinesfalls stimmt. Das wäre auch wirklich bitter, wenn die offizielle Ansicht in diese Richtung tendieren würde.

Im Übrigen gehen die gerichtlichen Entscheidungen zu dem Thema aber weit auseinander. In der Praxis läuft es auch hier nicht selten auf eine Quotelung der Haftung hinaus. Zu einer vollständigen Haftung des erschreckten Bremsers gelangt man für gewöhnlich nicht, denn hierfür müsste der Unfall für den Auffahrenden vollkommen unabwendbar gewesen sein. Hierbei wäre der Maßstab eines Idealfahrers anzulegen. Nur wer fährt heutzutage schon ideal…