Der Busunternehmer Wolfgang Steinbrück ist mit sofortiger Wirkung von seinen Ämtern als BDO-Präsident und Vorsitzender des Verbands Mitteldeutscher Omnibusunternehmer (MDO) zurückgetreten. Die verbandspolitischen Aufgaben beim BDO sollen durch die Vizepräsidenten Karl Hülsmann und Ralf Weltersbach fortgeführt werden, so der Verband.

Nach Bus Blickpunkt-Informationen gibt es auch beim MDO bereits einen Kandidaten für die Nachfolge von Steinbrück.

Der Grund für Steinbrücks Rücktritt ist die Insolvenz seiner Firma. Er hat am heutigen Dienstag, 19. September, Insolvenz beantragt. Der Betrieb soll aber dennoch weiterlaufen und vorerst sollen keine Mitarbeiter entlassen werden. Zu der Insolvenz hat der bereits lang anhaltende Busstreit zwischen der Firma Steinbrück und der Regionalen Verkehrsgemeinschaft (RVG) in Gotha geführt.

Zum Hintergrund:

Der Busunternehmer Wolfgang Steinbrück streitet sich seit Jahren mit der Regionalen Verkehrsgemeinschaft GmbH (RVG) im Landkreis Gotha – die durch den Landrat Konrad Gießmann (CDU) unterstützt wird – um die Bezahlung für das Betreiben von Buslinien. Steinbrück selbst ist mit einem Drittel Anteilseigner der RVG. Der Stein kam ins Rollen – und zwar lawinenartig – als Wolfgang Steinbrück die Vergütung bei der RVG für seine im öffentlichen Nahverkehr erbrachten Leistungen – die Vergütung pro im Fahrplan festgelegtem Kilometer – nicht für angemessen hielt und für die Jahre 2014 und 2015 erhebliche Nachzahlungen einklagte. Den Weg musste Steinbrück gehen, da keine Einigung über die Höhe der Vergütung zustande kam. Die RVG hielt die Forderungen Steinbrücks für die Bedienung von Buslinien im Landkreis Gotha für zu hoch. Die Zusammenarbeit wurde auf Basis von monatlichen Abschlagszahlungen für die von Steinbrück erbrachten Verkehrsleistungen weitergeführt. Denn zwischen der RVG GmbH und dem Busunternehmen Steinbrück besteht ein Leistungsvertrag mit einer Laufzeit bis Juni 2019.

Dennoch kündigte die Gesellschaft Ende 2016 den Vertrag mit Steinbrück. Doch Steinbrück ließ sich davon nicht aufhalten und bediente seine Linien weiterhin, da er die Kündigung nicht für rechtens erachtete. Er verwies auf seinen Leistungsvertrag, der bis zum 30. Juni 2019 gültig ist – das hatte auch das Landgericht Erfurt Mitte Januar 2017 bestätigt. RVG-Geschäftsführer Uwe Szpöt hatte ab dem 01. Januar 2017 allerdings jene Buslinien, die bisher vom Omnibusunternehmen Steinbrück bedient wurden, neu vergeben. Das hatte dann die berühmte „Gothaer Bus-Posse“ zur Folge: Seit Anfang 2017 fuhren die Linienbusse in Gotha doppelt – und zwar genau auf denselben Strecken zur selben Zeit. Dem setzte Wolfgang Steinbrück jetzt, nach fast neun Monaten, am Freitag, den 15. September, ein Ende. In einer Pressemitteilung erklärte die Firma Steinbrück, dass Firmenchef Wolfgang Steinbrück mit einstimmiger Unterstützung seiner gesamten Belegschaft entschieden habe, „die Doppelverkehre einseitig einzustellen.“ Obwohl ihm in diversen Beschlüssen und Urteilen Recht zugesprochen wurde, habe sich die RVG „durch eine rechtswidrige Insolvenz“ ihren Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen Steinbrück entzogen.

Zu der genannten Insolvenz kam es Ende März, als das Landgericht Erfurt am 27. März entschied, dass die RVG die Abschlagszahlungen für die Monate Februar und März 2017 in Höhe von rund 700.000 Euro an Steinbrück bezahlen muss. Am 29. März hatte die RVG dann Insolvenzantrag gestellt. Als Grund nannte sie drohende Zahlungsunfähigkeit, weil Steinbrück die RVG nach der Gerichtsentscheidung pfänden wollte. Die RVG hatte jedoch, so die Argumentation von Steinbrück und seinen juristischen Vertretern, beim Land Thüringen bereitstehende Fördermittel für 2016 und 2017 in Höhe von insgesamt rund 1,5 Millionen Euro bis Ende März nicht abgerufen und auch nicht im Insolvenzantrag berücksichtigt.

Kurz zusammengefasst:

In dieser Angelegenheit laufen etliche Prozesse zwischen beiden Seiten. Die Proteste, Demonstrationen und der verzweifelte Hilferuf von Steinbrück an die Politik blieben weitestgehend ergebnislos. Bei der Thüringer Landesregierung stieß die Firma Steinbrück auf taube Ohren. Die Strategie dahinter: Wegschauen!

Ein politisches Theater mit Kalkül, bei dem das Omnibusunternehmen Steinbrück zum Opfer einer kaum vorstellbaren „Seilschaft“ zwischen Landrat, Insolvenzverwaltung und den juristischen Instanzen in Thüringen geworden ist?

Eins ist sicher, der Fall Steinbrück wird Auswirkungen auf das private Omnibusgewerbe haben – in welchem Ausmaß, das bleibt abzuwarten.