Generell begrüßt der Verband die Entlastung der Busunternehmen, die seit rund zwei Jahren bereits unter der Corona-Pandemie leiden. Laut dem Gesetzesentwurf sollen bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 Kilowattstunden 80 Prozent des Stromverbrauchs in 2021 zu 0,40 EUR/kWh inklusive Netz- und Messstellenentgelte sowie staatlichen Abgaben gedeckelt werden, bei einem Jahresverbrauch von über 30.000 Kilowattstunden immerhin noch 70 Prozent des Stromverbrauchs in 2021 zu 0,13 EUR/kWh vor Netz- und Messstellenentgelte sowie staatlichen Abgaben. Letzteres dürfte für die meisten mittelgroßen Busunternehmen in Frage kommen. Bereits Anfang 2021 wurde die EEG-Umlage für Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 100 Megawattstunden im Jahr auf nur noch 20 Prozent reduziert. Mit dieser Strommenge kann man einen Solo-Elektrobus ungefähr für 100.000 Kilometer betreiben, einen Gelenkbus für ca. 70.000 Kilometer, was in etwa einer Jahresfahrleistung im ÖPNV entspricht.

 

Referenzwert von 2021 nicht geeignet für Berechnung

Allerdings stütze sich der Gesetzesentwurf der Strompreisbremse auf den Stromverbrauch des Referenzjahres 2021 und lasse damit einen wesentlichen Punkt außer Acht: Aufgrund der Antriebswende hin zu emissionsfreien Bussen steige der Stromverbrauch von Busbetrieben nach 2021 massiv an. Die Gründe sind zum einen der stetig steigende Anteil von Elektrobussen in den Gesamtflotten, die zudem aufgrund ihrer Reichweite bisher nicht immer Dieselbusse eins zu eins ersetzen können. Zum anderen wird mit der geplanten Verdoppelung der Fahrgastzahlen auch die Anzahl der Busse deutlich steigen. Dies habe aller Voraussicht nach einen massiven Anstieg des Stromverbrauchs zur Folge und sei in dem Gesetzesentwurf laut dem Verband nicht ausreichend berücksichtigt.

Der bdo habe dies bereits im Rahmen der regulären Verbändeanhörung im Gesetzgebungsprozess bemängelt. Da den Verbänden für die Prüfung des 157-seitigen Gesetzesentwurfs jedoch weniger als 24 Stunden Zeit eingeräumt wurde und dass Gesetzgebungsverfahren zügig abgeschlossen werden sollte, hat der bdo jetzt die Problematik zusätzlich in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesverkehrsminister Volker Wissing und die Ausschüsse des Bundestags adressiert, der in einem bdo-Rundschreiben verbreitet wurde.

 

Schreiben an Minister Habeck und Wissing

In dem Brief heißt es: „Der Gesetzesentwurf stützt sich auf die Annahme, dass alle Stromverbraucher künftig den gleichen oder einen geringeren Stromverbrauch im Vergleich zu 2021 haben werden. Auf die Busbranche trifft das nicht zu. Die E-Busflotten waren in 2021 noch deutlich kleiner und werden seither stark ausgebaut. Erst in 2022 wurden Anschaffungen von Elektrobussen bei Busmittelständlern nennenswert durch das BMDV gefördert.“ Zuvor seien insbesondere größere, öffentliche Unternehmen bei der Elektrobusförderung zum Zug gekommen. Die Antriebswende und der Kapazitätsausbau führten jedoch zu massiv steigenden Stromverbräuchen.

„Dies ist politisch gewünscht und initiiert. Da sich das Strompreisbremsegesetz aber auf den Stromverbrauch in 2021 bezieht, können die Busbetriebe für die später entstandenen Mehrverbräuche nicht von den Entlastungen profitieren. Dies hat zur Folge, dass sich die Kosten- und Rentabilitätsrechnung für elektrische Busse durch die Strompreisexplosion massiv verteuert“. Dies stelle die Busbetriebe vor erhebliche Schwierigkeiten und könne nicht im Sinne der Verkehrswende sein, so der bdo weiter. „Wir schlagen daher vor, dass bei Busbetrieben für die Ermittlung der Entlastungskontingente gemäß § 6 StromPBG das Jahr 2023 als Referenzjahr herangezogen wird. Dadurch würde ein für Klimaschutz realistischer Referenzwert bei der Strompreisbremse herangezogen werden, der die Dekarbonisierung des Personenverkehrs und die Verkehrswende berücksichtigt.“ Andernfalls würden viele kleine und mittelständische Busbetriebe von der Investition in elektrische Busse absehen oder durch die bereits getätigten Investitionen in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Unter derart hohen Strompreisen könnte die Verkehrswende nicht gelingen, so der Verband. Zudem setze sich der bdo weiterhin für einen Ausgleich für die gestiegenen Dieselkosten ein. Der bdo stehe hierzu im engen Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium.