Das Gesetz tritt am 01. Januar 2021 in Kraft. Beschlossen wurde bei der EEG-Umlage eine finanzielle Erleichterung für Elektrobusse. Das heißt: In Zukunft werden ab einem Verbrauch von 100 Megawattstunden pro Jahr nur noch 20 Prozent der EEG-Umlage fällig, beziffert der der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO).

Aus Sicht des Verbands Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) ist durch die Entscheidung des Bundestags der politische Wunsch nach elektrifizierten Bus-Flotten „ein Stück realistischer geworden“, sagt Geschäftsführer Witgar Weber. Im nächsten Jahr werde es zu verbindlichen Vorgaben für Busneubeschaffungen und ÖPNV-Vergaben durch die nationale Umsetzung der „Clean Vehicles Directive“ (CVD) der EU kommen. Durch die heutige Entscheidung sei nun „in letzter Minute“ ein wichtiger Schritt hin zu einem „notwendigen stimmigen Gesamtkonzept“ vollzogen worden, wie Klimaschutzmaßnahmen im ÖPNV ermöglicht werden könnten.

Auch der BDO begrüßt die Entscheidung des Bundestags, plädiert aber gleichzeitig für die weitere Herabsetzung dieser Schwelle in Zukunft. Schließlich sei die positive Wirkung des E-Busverkehrs nicht an eine Mindestabnahme gekoppelt, begründet der BDO. Zudem fehle eine Ausweitung der Reduzierung der EEG-Umlage für den Gelegenheitsverkehr, auch wenn Elektromobilität aufgrund technischer Gegebenheiten in dieser Sparte bislang noch keine Rolle spielen könne, so der Verband weiter.

Die Gleichstellung von Bussen mit Bahnen im EEG war vom Bundesrat vorgeschlagen, aber zunächst von der Bundesregierung abgelehnt worden, teilt der WBO mit und führt aus: „Damit könnten E-Busse zumindest bei den Betriebskosten annähernd mit Dieselbussen gleichziehen.“ Die Umstellung auf emissionsfreie Antriebe sei aber unverändert schwierig, weil zunächst die Ladeinfrastruktur aufgebaut werden müsse, die Busse weiterhin deutlich teurer seien und ihre geringere Reichweite mehr Fahrzeuge nötig machten, zeigt der WBO die Problematik auf.

Als einen „guten und längst überfälligen Schritt“, bezeichnete BDO-Präsident Karl Hülsmann die Novelle des EEG. „Dass für die Stromladung von Elektrobussen bislang die volle EEG-Umlage gezahlt werden musste, stellte viel zu lange eine finanzielle Hürde für die Ausweitung von lokal emissionsfreien Busverkehren dar. Damit wurden letztlich Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz gewissermaßen erschwert.

Zum Stand der Umstellung der Busflotten auf Elektrofahrzeuge sagte Hülsmann weiter: „Anschaffung und Unterhalt von Elektrobussen bringen noch immer deutliche Mehrkosten mit sich, die auch durch Fördermittel nicht ausgeglichen werden. Damit werden Mittel gebunden, die eigentlich vor allem auch in den Angebotsausbau des öffentlichen Personenverkehrs fließen sollten. Es ist gut, dass mit der Reduzierung der EEG-Umlage nun eine gewisse Erleichterung kommt. Es fehlen aber noch weitere Schritte, mit denen der Busverkehr insgesamt mehr Rückenwind und bessere Rahmenbedingungen erhält.“