Nach achtstündiger Verhandlung unter dem Vorsitz von Rechtsanwalt Ernst Burger, ehemaliger Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München, einigten sich die Tarifpartner einstimmig auf einen neuen Lohntarifvertrag für die rund 17.000 Beschäftigten im privaten bayerischen Omnibusgewerbe, mit Rückwirkung zum 01. September 2020 und einer Laufzeit bis 31. Dezember 2023.
Neben einer einmaligen Corona-Prämie von 200 Euro sieht das Ergebnis eine dreistufige Lohnerhöhung zum 01. April 2021 in Höhe von 50 Euro, zum 01. Januar 2022 in Höhe von 1,8 Prozent und zum 01. Januar 2023 um weitere 3,0 Prozent vor.
Für einen Großteil der Beschäftigten im privaten bayerischen Omnibusgewerbe bedeutet dieser einstimmig gefällte Tarifabschluss einen Lohnzuwachs von rund zehn Prozent zuzüglich der Corona-Prämie von 200 Euro.
„Die Lage der bayerischen Busbetriebe ist nach wie vor extrem angespannt. Hohe finanzielle Einbußen durch die Corona-Beschränkungen und ein de facto Berufsverbot, für alles was nicht ÖPNV ist, sind weiterhin bittere Realität im privaten Omnibusgewerbe. Wir sind trotzdem froh, dass wir nun einen vernünftigen Abschluss erzielen konnten, vor allem im Interesse der Busfahrerinnen und Busfahrer in unseren Unternehmen. Das Ergebnis berücksichtigt aber auch die schwierige wirtschaftliche Situation der überwiegend mittelständischen und familiengeführten Unternehmen“, teilt der LBO-Tarifkommissionsvorsitzende Nico Schoenecker, mit. Man danke der Gewerkschaft Verdi für die konstruktive Auseinandersetzung und Rechtsanwalt Ernst Burger für seine ausgewogene, zielorientierte Verhandlungsführung.