Nun, dies ist natürlich eine Frage, die Reiner für sich ganz allein entscheiden muss. Wenn es der Betriebsablauf zulässt und insbesondere während des Tages noch eine zusätzliche Kraft benötigt wird, steht dem eigentlich nichts entgegen. Rein rechtlich betrachtet gilt allerdings Folgendes: Sind im Arbeitsvertrag keine konkreten Arbeitszeiten festgelegt, so bestimmt der Arbeitgeber die genaue Lage der Arbeitszeit nach billigem Ermessen. So schreibt es das Gesetz in § 106 GewO vor. Zu den billigen Interessen, die gegenseitig abgewogen werden müssen, gehören naturgemäß auch die Belange des Arbeitnehmers. Auf diese muss der Arbeitgeber in angemessener Weise Rücksicht nehmen. Hierunter fallen nach der Rechtsprechung auch ihm bekannte Betreuungspflichten des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin.

Das Problem besteht nun darin, dass diese Rücksichtnahmepflicht nicht nur gegenüber einer einzelnen Arbeitnehmerin besteht, sondern gegenüber allen Arbeitnehmern. Unterstellt man einmal, dass Reiner dem Wunsch der jungen Mutter nachkommen würde, führt das im Regelfall dazu, dass die anderen Arbeitnehmer die übrigen Dienste erledigen müssen. Es liegt auf der Hand, dass dies zu einer zusätzlichen Belastung der anderen Mitarbeiter führen kann, wenn beispielsweise trotz entsprechender Zuschläge die Arbeit an Wochenenden oder in der Nacht eher unbeliebt ist. Arbeitnehmer haben insofern einen Anspruch darauf, dass die Dienste gleichmäßig verteilt werden. Eine einzige Mitarbeiterin dauerhaft zu bevorzugen, ist vor dem Hintergrund eher heikel. Eine solche Dienstplanung entspräche gegenüber den anderen Arbeitnehmern nicht mehr der Billigkeit und würde vermutlich erheblich Unruhe stiften. Zudem ist keinesfalls gesagt, dass die anderen Mitarbeiter nicht ebenfalls Betreuungspflichten zu erfüllen haben. Möglicherweise gelingt es diesen nur besser, für eine anderweitige Betreuung zu sorgen. Personalnot hin oder her – die Einstellung neuer Mitarbeiter darf nicht zum Frust bei den bereits vorhandenen Arbeitnehmern führen. Das sollte man im Hinterkopf behalten.