Und genau um dieses Logo ist jetzt ein Streit entbrannt, der nach Auffassung des RDA ad absurdum geführt wird. Uli Gerstmeier, Geschäftsführer von Appina Travel und Mitglied des RDA, sieht das aber ganz anders.

Worum geht es dabei?

Appina Travel unterstellt dem RDA, das Appina-Logo abgekupfert zu haben, denn die Ähnlichkeit des neuen RDA-Logos zum Appina-Logo lasse sich nicht von der Hand weisen. Das kann auch jeder andere, der die Logos nebeneinander sieht, bestätigen (Anm. d. Red.). Der RDA habe ein neues Logo mit den identischen drei Farben Blau, Hellblau und Grün sowie dem identischen Gestaltungsprinzip zu Beginn des Jahres 2019 vorgestellt, wirft Gerstmeier in einer Presseinfo, die dem Bus Blickpunkt am 28. März per E-Mail zugestellt wurde, dem Verband vor und bezieht erstmals Stellung zu der Logo-Frage: „Im Prinzip ist es ja eine Ehre, wenn nach 17 Jahren die Farben und das Grundprinzip der Gestaltung als „Neu“, auf das Wesentliche fokussiert und zukunftsweisend bezeichnet werden. Nur war in diesem Fall die signifikante Nähe des so beschriebenen RDA-Logos zu unserem ‚A‘ doch zu auffällig“. Weiterhin erklärt Gerstmeier in der Mitteilung, dass er mehrfach auf die auffällig gleiche Farb- und Formgestaltung des neuen RDA-Logos von unabhängiger Seite angesprochen worden sei und daraufhin den RDA aufgefordert habe, eine konstruktive Lösung zu finden sowie das neu geschaffene Logo zurückzunehmen. Der RDA habe aber keine Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr gesehen. So habe er sich gezwungen gesehen, den juristischen Weg zu beschreiten.

Nach Gerstmeiers Schilderungen sei die Sichtweise von Appina Travel mit einer „einstweiligen Verfügung bestätigt“ worden. Demnach dürfe RDA das Logo nicht mehr nutzen. Eine Kopie der einstweiligen Verfügung sei dem RDA-Vorstand ausgehändigt worden. Gerstmeier schreibt weiterhin, dass Appina Travel dennoch eine einvernehmliche Lösung gewollt und diese Verfügung nicht „durchgesetzt“ habe. Gerstmeier behauptet, dass er stattdessen in Verhandlungen mit dem RDA getreten sei. Seiner Darstellung zufolge habe der RDA kurz vor Abschluss der Verhandlungen kommentarlos das Logo verändert. Ziel erreicht, möchte man meinen. Der RDA hatte tatsächlich vor ca. zwei Wochen stillschweigend sein Logo verändert. „Wir freuen uns, dass nun die Verwechslungsgefahr gebannt ist. Wir sind gerne Mitglied im RDA“, schreibt Gerstmeier erleichtert. Zu früh gefreut! Seit dem 28. März hat der RDA alles rückgängig gemacht, d.h. das Logo mit den drei Farben ist wieder aktuell. Uli Gerstmeier ist sehr verärgert darüber und kann sich keinen Reim darauf machen. Er wundert sich berechtigterweise, woher der Sinneswandel kommt? Für Appina Travel mag die Logo-Ähnlichkeit sehr ärgerlich sein und die Forderung nach Änderung verständlich.

Warum hat der RDA das Logo kommentarlos verändert?

Dazu RDA-Präsident Benedikt Esser: „Zu der zeitweisen Umstellung (blau) des RDA Logos ist es ausschließlich und nur deshalb gekommen, weil uns die Rechtsvertreter der Gegenseite am Tag zuvor die förmliche Zustellung der einstweilige Verfügung (EV) angekündigt hatten. Eine EV wird, im Gegensatz zu anderen Beschlüssen oder Urteilen, mit dem Zeitpunkt ihrer Zustellung unmittelbar und direkt wirksam, das heißt, sie wird zu diesem Zeitpunkt bereits vollstreckt. Wir mussten also zur Vermeidung des Anfalls des mit der EV angedrohten Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro, das Logo vorsorglich und umgehend aufgrund der Ankündigung der Zustellung der EV unmittelbar ändern. Das ist mit einem größeren Vorlauf und Zeitaufwand verbunden. Die EV wurde dann aber, anders als angekündigt, weder am nächsten Tag noch in den daraufhin folgenden Tagen zugestellt. Als sicher war, dass die Monatsfrist für die Zustellung verstrichen war, haben wir das dreifarbige Logo wieder eingesetzt.“

Und was sagt der RDA generell zu der Logo-Frage?

Benedikt Esser erklärte: „Wenn alle Bemühungen einer gütlichen Einigung an nicht nachzuvollziehenden und ungewöhnlich sachfremden Forderungen scheitern, ist der RDA Vorstand gezwungen, solche Forderungen mit Blick auf die eigene Satzung abzulehnen.“ Entgegen anderslautender Äußerungen und Spekulationen werde der RDA deshalb sein neues Logo nach wie vor weiterhin uneingeschränkt nutzen und verwenden, unterstreicht der Verband seine Entscheidung.

In einer Pressemitteilung wandte sich der RDA heute (29.03.) erstmals an die Öffentlichkeit. Darin heißt es: „Der Paketreiseveranstalter mit Sitz in Bayern bezeichnet sein A-Logo als künstlerische Schöpfung, sogenannte Gebrauchskunst, welche möglicherweise, trotz Ermangelung eines markenrechtlichen Eintrags, urheberrechtlichen Schutz genießt und hat gegen den RDA eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der dem RDA untersagt wird, das RDA Logo zu verwenden. Die einstweilige Verfügung erging ohne mündliche Verhandlung und ohne dass der RDA dazu Stellung nehmen konnte.“ Daraufhin habe der Verband Urheberrechtsexperten und Lehrbeauftragten der Humboldt-Universität zu Berlin für das Gebiet des Lizenzvertragsrechts, Christian Klawitter, Partner der Kanzlei KPNZ Rechtsanwälte, mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Nach Prüfung der Rechtslage durch Christian Klawitter sei der RDA der Auffassung, dass der dreifarbige Buchstabe A von Appina Travel keine Kunst, sondern typographisches Handwerk darstellt und somit daran kein Urheberrechtsanspruch bestehe.

Weiterhin erklärt der Verband, dass der RDA-Vorstand für das Anliegen von Appina Travel dennoch Verständnis gezeigt habe und sich zunächst um eine außergerichtliche und den beidseitigen Interessen dienende Lösung bemüht habe. Die Einigungsversuche seien jedoch an nicht erfüllbaren Forderungen von Appina Travel gescheitert, heißt es seitens des RDA. Denn diese würden in keinem „Sachzusammenhang mit den geltend gemachten Urheberrechtsansprüchen stehen“. „Der RDA musste die Erfüllung solcher Forderungen ablehnen, weil sie einerseits in die Vereinsautonomie eingreifen und ihnen andererseits sowohl das Gleichbehandlungsgebot der Satzung als auch das Verbot, Mitgliedern Zuwendungen aus Vereinsmitteln zukommen zu lassen, entgegensteht“, gibt der Verband als Grund für die Ablehnung der Forderungen (siehe unten) an.

Die einstweilige Verfügung, die Appina Travel gegen den RDA erwirkt hatte, hätte dem RDA in der gesetzlich vorgeschriebenen Monatsfrist zugestellt werden müssen, so der RDA, um wirksam werden zu können. Dies sei jedoch trotz der gescheiterten Vergleichsverhandlungen unterblieben. Deshalb könne Appina Travel keine Rechte aus der einstweiligen Verfügung herleiten, erklärt der Verband.

Die Forderungen von Appina Travel fasst der RDA folgendermaßen zusammen:

  • Der RDA und die RDA Expo GmbH sollten sich dazu verpflichten, in den nächsten 10 Jahren auf Messeständen bei Drittmessen einen deutlichen Hinweis anzubringen, aus dem sich ergäbe, dass es sich beim RDA und der RDA Expo GmbH einerseits und Appina Travel andererseits um unabhängige Veranstalter handele.
  • Falls der RDA beabsichtigen sollte, auf seiner eigenen Messe in Friedrichshafen und Köln vertreten zu sein, müsste hierbei eine Abgrenzung zwischen dem RDA und Appina Travel erfolgen.
  • Der RDA sollte Appina Travel ohne nähere Begründung 45.000 EURO zahlen.
  •  Der RDA sollte sich verpflichten, Appina Travel für die nächsten 5 Jahre einen sehr guten Norm-Eckstand bei sämtlichen nächsten RDA Group Travel Expos kostenfrei zur Verfügung zu stellen